Notwendige Dreispurigkeit der Rheinuferstraße
Anfrage der FDP-Fraktion
10.06.2020 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Verkehrsausschusses zu setzen.
2002 trat der Bebauungsplan für den Rheinauhafen in Kraft. Zuvor war der leider 2018 verstorbene, damalige Baudezernent Bela Dören auf die Politik zugekommen, dass es ein neues Verkehrsgutachten für die verkehrliche Erschließung des Rheinauhafen gebe. Dieses sah die Notwendigkeit, zumindest in nördlicher Richtung die Rheinuferstraße dreispurig auszubauen. Dafür sei eine nochmalige Änderung des Bebauungsplanentwurfes notwendig. Die Ratsmehrheit stimmte zu und der Plan wurde entsprechend geändert.
2006 wollte die rot-grüne Ratsmehrheit eine Busspur auf der Rheinuferstraße Richtung Norden durchsetzen. Ein Verkehrsgutachten riet davon ab, da der Bus durch den von der Zweispurigkeit verursachten Rückstau es selbst am Ende der Busspur nicht ausreichend zügig schaffe, die Spur zu erreichen. Nach massivem Druck der Öffentlichkeit und Intervention der Bezirksregierung wurde der Plan fallen gelassen.
2020 nun unternehmen Oberbürgermeisterin Henriette Reker und ihre Verkehrsdezernentin Andrea Blome einen neuen Versuch, die 2002 rechtlich geschaffene dritte Spur wieder wegzunehmen.
Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion:
1. Wie haben sich die realen und für 2030 bzw. 2040 prognostizierten MIV-Belastungszahlen für diesen Abschnitt der Rheinuferstraße aus den Gutachten von 2002, 2006 und 2020 bezogen auf die Spitzenstunde verändert?
2. Inwieweit widerspricht die aktuelle Planung den Vorgaben des Bebauungsplanes für den Rheinauhafen?
3. Inwieweit sind Zuschüsse z.B. des Landes in den dreispurigen Ausbau der Rheinuferstraße geflossen, die nun möglicherweise zurückgezahlt werden müssten?
4. Inwieweit sind private Gelder z.B. der für die Umwandlung des Rheinauhafens verantwortlichen Stadtentwicklungsgesellschaft Modernes Köln oder von Investoren im Rheinauhafen in den dreispurigen Ausbau der Rheinuferstraße geflossen, die nun möglicherweise zurückgezahlt werden müssten?
5. Wie beurteilt die Bezirksregierung die geplante Leistungseinschränkung dieser Bundestraße, nachdem die Planung von 2006 durch sie verhindert wurde?