Neuberechnung und Senkung der Abfallgebühren

23.11.2010 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgenden Änderungsantrag zum Antrag DS.-Nr. 4378/2010 auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftbetrieb am 23.11.2010 setzen lassen.

Der Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe empfiehlt dem Rat, die Verwaltung aufzufordern, die Gebühren für die Sammlung, Beseitigung und Verwertung von Abfall und Wertstoffen (Papier, Biomasse, Elektroaltgeräte) neu zu berechnen.

1. Dabei sind die erwarteten und möglichen Einnahmen aus der 
Wertstoffsammlung und -verwertung gebührensenkend zu berücksichtigen.

2. Dabei ist auch zu prüfen, ob die steigenden Mengen an gesammelter 
Biomasse wirtschaftlicher klimaneutral zu Fernwärme und Strom statt zu 
Kompost umgewandelt werden können.

Begründung:

Aufgrund der geltenden Verträge zwischen AWB GmbH & Co. KG und der Stadt Köln fließen die Einnahmen aus der Wertstofferfassung nicht in den Gebührenhaushalt ein. Dies ist überraschend und den zahlenden Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar. Sollten sich die Verträge nicht ändern lassen, so ist zu prüfen, wie über eine entsprechende Gewinnabführung der AWB GmbH & Co. KG die Einnahmen aus der Wertstoffsammlung dem Bürger wieder zugute kommen. Denkbar erscheint, die gebührenrelevanten Verwaltungsgebühren aus der Rechnung zu eliminieren und durch Einnahmen aus dem Wertstoffverkauf zu decken.

Mit dem Aufbau eines Biomassekraftwerks am nördlichen Stadtrand entsteht Nachfrage nach Biomasse. Es ist bekannt, dass die Umwandlung von Biomasse in Strom und Fernwärme durch das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ gefördert und daher nicht nur klimafreundlich, sondern auch wirtschaftlich attraktiv ist. Dagegen ist die Verarbeitung zu Kompost gemäß der vorgelegten Berechnung alles andere als wirtschaftlich attraktiv. Biomasse in Form von Kompost ersetzt keinen Phosphatdünger, aber bei Energieerzeugung Kohle oder Gas. Daher kann ohne eine Detailanalyse auch keine klare ökologische Präferenz für die Kompostierung angenommen werden. In dem Maße, wie die Anstrengungen der Bürger zur Mülltrennung auch wirtschaftlich relevant werden können, ist dies unabhängig von vertraglichen Details für den Bürger auszulegen.

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