Nachtragshaushalt 2004
11.03.2004 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Der Kämmerer unterrichtete den Rat am 13. Februar 2004, dass trotz Ausnutzung von Sparmöglichkeiten ein erheblicher Fehlbetrag im Haushaltssicherungskonzept entstanden ist und bisher nicht veranschlagte und zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen im Haushaltsjahr 2004 in einem Verhältnis zu den Gesamtausgaben in erheblichen Umfang geleistet werden müssen. Damit ist die Stadt Köln nach § 80 Abs. 2 GO NW zum Erlass einer Nachtragssatzung (Nachtragshaushalt) verpflichtet. Die FDP-Fraktion hat daher folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 25. März 2004 setzen lassen. Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat unverzüglich, spätestens bis zur Ratssitzung am 24. Juni 2004, einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2004 vorzulegen und bei der Aufsichtsbehörde die dafür benötigte Genehmigung zu beantragen. In dem Nachtragshaushalt sind dem Rat Vorschläge vorzulegen, wie die Verwaltung die außerplanmäßigen Ausgaben, erhebliche Verschlechterung und Fehlbeträge sowie Einnahmeverluste gegenüber den im Doppelhaushalt beschlossenen Haushaltsansätzen auszugleichen gedenkt, um die Vorgaben im Haushaltsicherungskonzept einzuhalten. Begründung: Nach den gesetzlichen Richtlinien des Haushaltssicherungskonzeptes ist für Köln ein ausgeglichener Haushalt für das Jahr 2007 zwingend erforderlich. Der Kämmerer unterrichtet den Rat am 13. Februar 2004 über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft der Stadt Köln in den Jahren 2004 bis 2007. Danach ist der Haushaltsausgleich acht Monate nach Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2003/2004 und des Haushaltskonsolidierungskonzeptes durch den Rat nicht mehr gegeben. Der Kämmerer rechnet schon jetzt mit einem zusätzlich Haushaltsloch von 45 Mio. Euro im Konsolidierungszeitraum des Haushaltsicherungskonzeptes. Eine Verringerung des Fehlbetrages ist objektiv nicht in Sicht, da weitere finanzielle Verschlechterungen für den Kölner Haushalt drohen. Diese Ansicht vertritt auch ausdrücklich der Kämmerer in seinem Bericht. Zu weiteren negativen Auswirkungen auf die Einnahmen Kölns wird danach die vorgezogene Steuerreform führen. Auch die Haushaltsansätze für 2004 im Sozial- und Jugendbereich waren zu „optimistisch“. Hier wird mit einer finanziellen Verschlechterung gegenüber den Haushaltsansätzen allein im Jahr 2004 von 70 Mio. Euro gerechnet. Wie von der FDP-Fraktion und Fachleuten erwartet, kann die Reduzierung der Personalkosten als ein wesentlicher Bestandteil der Konsolidierung nicht realisiert werden, da ein Konsolidierungsbetrag nur durch Freisetzung von Personal durch freiwilliges Ausscheiden oder betriebsbedingte Kündigungen erreichbar wäre. Beide Bedingungen sind aber nicht gegeben. Ein weiteres finanziell schwer zu bewertendes Risiko sind die Auswirkungen des Gesetzes Hartz IV (Zusammenlegung von Arbeitslosengeld 2 und Sozialhilfe) für den Haushalt Kölns. Tatsache ist aber schon jetzt, dass Hartz IV zu weiteren Be-lastungen für den Kölner Haushalt führen wird. Der Kämmerer rechnet mit bis zu 100 Mio. Euro Kosten für Köln. Auch „kölnspezifische“ Einnahmeansätze im Dop-pelhaushalt 2003/2004 und im Haushaltskonsolidierungskonzept, wie die GAG Gewinnabführung in Höhe von 20 Mio. Euro p. a. erwies sich als Luftbuchung. Nur mit 5,6 Mio. Euro kann die Stadt als Einnahme rechnen, was zu einer Ver-schlechterung von rd. 14,4 Mio. Euro im Haushalt 2004 führt und sich zu einem Fehlbetrag von 57,6 Mio. Euro bis zum Jahr 2007 summiert. Des weiteren führten die politischen Beschlüsse der schwarz-grünen Ratsmehrheit zur Zweitwohnungs- und zur Vergnügungssteuer zu drastischen Einnahmenverlusten. Die FDP-Fraktion beanstandet dabei, dass die schwarz-grüne Ratsmehrheit für ihre Be-schlüsse keine zwingend notwendigen Deckungsbeiträge vornahm. Der Kämmerer kündigte in seinem Schreiben dem Rat an: „Auf Grundlage dieser Daten würde der vorgeschriebene originäre Haushaltsausgleich im Jahre 2007 nicht erreicht. Vor diesem Hintergrund müssten neue Konsolidierungsmaßnahmen erarbeitet werden und umgesetzt werden.“ Damit sind die beschlossenen Vorga-ben hinfällig und das Haushaltssicherungskonzept ohne Nachtragshaushalt Ma-kulatur. Der Rat ist nun gefordert. Aufgrund seiner Allzuständigkeit und seines Budgetrechtes ist der Rat in die Beratungen einzubinden. Grundsätzlich ist die Stadt an die erlassene Haushaltssatzung für die Dauer des Doppelhaushaltes 2003/2004 gebunden (§§ 77, 79 GO NW). Da die beschlossene Haushaltssatzung für die Jahre 2003/2004 die Rechtsqualität einer kommunalen Satzung von § 7 GO NW besitzt, ist ihre Änderung, Berichtigung und Ergänzung nur durch Ratsbe-schluss über eine Nachtragssatzung möglich. „Einfache“ Ratsbeschlüsse nach § 82 GO NW als über- und außerplanmäßige Ausgaben sind bei dieser Haushalts-situation nicht mehr vertretbar. Dafür ist die Problemlage zu vielschichtig und in ih-ren Konsequenzen auch zu dramatisch. Dem Rat müssen alle haushaltswirksamen Änderungen und Konsolidierungsvor-schläge der Verwaltung für das Jahr 2004 und folgende komplett in einer Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden, um sich ein einheitliches Bild verschaffen zu können. Nur so kann der Rat seinem Budgetrecht und seiner Verantwortung für die Stadt Köln gerecht werden und den Vorwurf entgegentreten, die Wahrheit über die finanzielle Situation über den Tag der Kommunalwahl verschleppen zu wollen.