Mendorf: Einzelhandelserlass unterstützen

06.02.2007 Reden FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Stichtagsregelung für eingeleitete Projekte einführen Rede von Marco Mendorf, MdR, Wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln, in der Ratssitzung am 6. Februar 2007 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren. Seit März letzten Jahres diskutieren wir in Köln über die Ansiedlung und Investition von Ikea in Ossendorf. Ich denke, mit Ausnahme einiger Weniger, haben alle dieses Investitionsprojekt positiv beurteilt. Wachstum und Beschäftigung erreichen wir nicht ohne Wandel und Entwicklung. Der Bau zweier großflächiger Möbelhäuser ist sicherlich eine Herausforderung und verschärft den Wettbewerb mit den mittelständischen Betrieben und dem Einzelhandel in den Stadtteilzentren und der Innenstadt. Und doch sind die Pläne von Ikea eine große Chance für Köln. Neben dem traditionellen Möbelhaus will Ikea ein „Furniture Competence Center“ für Designer-Mobiliar bauen. In den beiden Geschäften werden über 400 Arbeitsplätze entstehen. Die Gesamtinvestition werde bei 45 Millionen Euro liegen. Die Investoren rechnen mit drei Millionen Kunden jährlich. Neben den Umsatzerwartungen für den Investor und neuen Arbeitsplätzen für die Menschen wird auch der städtische Haushalt von zusätzlichen Einnahmen von etwa 1,7 Millionen Euro aus Gewerbesteuer und Einkommensteuer profitieren. Insgesamt, meine sehr geehrten Damen und Herren, erwarten wir von diesem Investitionsprojekt einen positiven Impuls und deshalb genießt es ja auch unsere volle Unterstützung. Die vorliegenden Verträglichkeitsgutachten bestätigen aber, wie ich eben sagte, einen zunehmenden Wettbewerb, der vor allem über die Nebensortimente ausgetragen wird. Die Soziale Marktwirtschaft ist ohne den Wettbewerb nicht denkbar. Denn der Wettbewerb ist der Garant für Innovationen, gute Produkte und gute Preise. Jeder hat das Recht, sich mit seinen Produkten und Verkaufstrategien am Markt anzubieten. Aus liberaler Sicht setzen Soziale Marktwirtschaft und Wettebewerb aber Spielregeln voraus, die es allen Anbietern ermöglichen, sich in den Wettbewerb auch tatsächlich einbringen zu können. Und deshalb ist es vollkommen gerechtfertigt, darüber nachzudenken, wie wir den Mittelstand in den Innenstädten, Bezirkszentren und Ortsmittelpunkten vor einem allzu großen Verdrängungswettbewerb schützen können. Wenn wir über die Novelle des Landesentwicklungsgesetzes und des Einzelhandelserlasses reden, sprechen wir nicht über protektionistischen Schutz des Einzelhandels. Es geht uns vielmehr um attraktive Innenstädte und Stadtteilzentren. Die Kölner Innenstadt und die Stadtteilzentren sollen attraktiv sein für Menschen, die dort wohnen, arbeiten und investieren. Ohne Handel ist das alles nicht denkbar – grundsätzlich wollen die Menschen den Handel auch da, wo sie wohnen. Ich denke da nur an die älteren Menschen und die demografische Entwicklung. Einem Verfall der Stadtteilzentren können wir nicht tatenlos zusehen. Deshalb sind wir der Landesregierung sehr dankbar, dass sie die Initiative zur Gesetzesänderung ergriffen hat. Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe sollen zukünftig nur noch in den Zentren, dass heißt in den Innenstädten, Ortsmitten oder Stadtteilzentren entstehen dürfen. Großflächige Betriebe, die kaum zentrenrelevante Ware führen, wie zum Beispiel Bau- und Möbelmärkte, können auch weiterhin außerhalb der Zentren entstehen. Abgrenzungsprobleme gibt es dann natürlich mit großflächigen Betrieben, die draußen bauen und zusätzlich zentrenrelevante Nebensortimente anbieten wollen. Um diese Abgrenzungsprobleme sinnvoll lösen zu können, brauchen wir klare Regeln, an die sich jeder halten muss und auf die sich jeder verlassen kann. Die vorgesehenen 10 Prozent Verkaufsfläche bzw. 2.500 m2 Verkaufsfläche pro Vorhaben sind hier ein praktikabler Vorschlag. Die Grundidee dieser Gesetzesnovelle und die Beschränkung des zentrenrelevanten Sortiments für Einzelhandelsansiedlungen außerhalb der zentralen Versorgungsbereichen ist im Landtag und von der Wirtschaft, beispielsweise von der IHK zu Köln, eindringlich gelobt worden. Für falsch hält die IHK allerdings, die bekannt gewordene Forderung, die geplante Beschränkung des Nebensortiments für große Oberzentren mit mehr als 500.000 Einwohner aufzuweichen. Auch die Stadtspitze hat sich mehrfach für eine Sonderregelung für Großstädte ausgesprochen. Die FDP-Fraktion hält diese Strategie für falsch und schließt sich der IHK-Kritik eindeutig an. Wir brauchen keine Sonderregelung für Großstädte. Würden wir eine Sonderregelung für Großstädte erreichen, wird doch der Grundgedanke des Einzelhandelserlasses im Kern erstickt. Meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir wollen mit einer Lex-Großstadt doch nicht erreichen, dass die vielen Möbelhäuser, Gartencenter und Baumärkte in Köln in den nächsten Jahren zu Flächenerweiterungen ausholen. Wenn wir uns unsere Stadtteilzentren mal genau anschauen, schauen wir doch bitte mal nach Nippes, nach Porz, nach Kalk, nach Mülheim. Hier besteht doch über Jahre Handlungsbedarf. Gerade deshalb reden wir in Köln ja auch über Stadtteilmanager, über Interessen- und Standortgemeinschaften und über Business Improvement Districts. Weil der Druck auf die Stadtteilzentren enorm geworden ist, brauchen sie in den nächsten Jahren ein wenig Luft zum Durchatmen. Deshalb wollne wir keine Sonderregelung für Köln. Was wir brauchen ist Planungssicherheit für bereits eingeleitete Projekte. Wenn wir das Planungsrecht schon durch einen Einzelhandelserlass einschränken, dann sollten sich Investoren zumindest auf eines verlassen können: Auf vereinbarte Verabredungen. Und diese Verabredungen haben wir in Köln getroffen. Der Kompromiss für Ikea und das FCC sieht eine Verkaufsfläche von 5.300 m² vor. Wir sollten alles daran setzen, diesen Kompromiss jetzt auch zum Erfolg zu bringen. Ich bin mir sicher, dass die Verwaltung alles unternimmt, hier das Interesse der Stadt zu vertreten. Hier geht es vor allem um die Verlässlichkeit des Wirtschaftsstandortes Köln. Helfen könnte dabei eine Stichtagsregelung im Einzelhandelserlass für bereits eingeleitete Projekte. Hiermit bekämen wir in Köln, aber auch in anderen NRW-Städten, eine sinnvolle Handhabe, mit der wir die bereits vereinbarten Investitionen verwirklichen können, ohne dabei den Grundgedanken des Gesetzes aus dem Auge zu verlieren. Ohne eine Stichtagsregelung wären ausgehandelte Ansiedelungen nach dem alten Einzelhandelserlass enorm erschwert oder sogar gefährdet und schon getätigte Investitionskosten unwiederbringlich verloren. Erst wenn der Einzelhandelserlass auch beschlossen ist, sollten die neue Rechtslage angewendet werden. Meine Damen und Herren, mit unserem Antrag wollen wir zwei Ziele erreichen: 1. Das Investitionsprojekt Ikea soll kommen und zu einem echten Erfolg werden. Deshalb unser Vorschlag, im Gesetz eine Stichtagsregelung vorzusehen. 2. Wir brauchen verlässliche Spielregeln für Investoren von Großprojekten, die sich in den Wettbewerb mit dem Mittelstand begeben wollen. Dazu ist der geplante Einzelhandelserlass ein geeignetes Mittel. Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Wirtschaft und Privatisierung: Der Staat ist kein guter Unternehmer.

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