Kulturentwicklungsplan für Köln

08.06.2006 Anträge CDU-Fraktion und FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion haben folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 13. Juni 2006 setzen lassen: Der Antragstext wird wie folgt ersetzt: „Köln ist eine Stadt mit einer sehr breiten freien und institutionellen Kunst-, Kultur- und Medienszene. Dennoch hat sich in den letzten Jahren die Erkenntnis durchgesetzt, dass zur Wahrung der Position Kölns als Kulturstadt deutlich verstärkte Anstrengungen unternommen werden müssen. Es hat deshalb zahlreiche Initiativen zur Bestandsaufnahme und zur Entwicklung von Perspektiven gegeben. In diesem Zusammenhang ist insbesondere an folgende Initiativen zu erinnern: die große Studie zur Situation der Kultur in Köln, die der Kulturrat anlässlich des Leitbildprozesses in Auftrag gegeben hat; die Diskussionen und Ergebnisse des Leitbildprozesses selbst; die Ausarbeitung der Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas, die trotz ihres Scheiterns Perspektiven für die kulturelle Weiterentwicklung Kölns bietet; schließlich die von der Kulturpolitik selbst entwickelten Thesen unter dem Titel „Stärken stärken“. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass es nicht an Diagnosen zur aktuellen Situation mangelt, sondern an der Entwicklung und Verfolgung konkreter Maßnahmen und Schwerpunktsetzungen. Diese Entscheidungen sind Aufgabe einer qualitativ abgesicherten politischen Willensbildung. Für die Bildung eines solchen, möglichst breiten Willens der Politik wird folgendes Verfahren zum Beschluss vorgeschlagen: Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der genannten Diskussionen und Ergebnisse, sowie nach Maßgabe ihrer fachlichen Einschätzung, Schwerpunkte für die Fortentwicklung von Kunst- und Kultur in Köln zu entwickeln und dem Kulturausschuss in Form eines Kulturentwicklungsplanes zur Beratung im 4. Quartal 2006 vorzulegen. 2. Der Kulturentwicklungsplan und das Ergebnis der Beratungen werden in öf-fentlichen Hearings des Kulturausschusses zu den einzelnen Sparten mit den Künstlerinnen und Künstlern und den Vertretern der jeweiligen Institutionen gemeinsam diskutiert. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen der beabsichtigten Maßnahmen zu prüfen und mitzuteilen, wie deren Deckung erfolgen soll. Nach diesem Dialog wird eine entsprechende Beschlussvorlage in der letzten Kulturausschusssitzung vor der Sommerpause 2007 vorgelegt.“

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