Konzeptausschreibung Alpener Straße 4-6 in Ehrenfeld

Änderungsantrag der FDP-Fraktion

15.11.2019 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:
Der Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (2698/2016) wird dahingehend geändert, dass das Grundstück Alpener Straße 4-6, das unter der Ziffer 4.02 in die Liste der Wohnungsbauof-fensive aufgenommen wurde, keine höhere bauliche Ausnutzung erreichen muss.
Die o.a. Beschlussvorlage 1136/2019 wird wie folgt geändert:
Die Artilleriehalle soll komplett oder teilweise erhalten bleiben.
Es ist ein Wohnungsmix von einem Drittel gefördertem Wohnungsbau, einem Drittel geför-derten Studierendenwohnungen und einem Drittel freifinanziertem Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes vorzusehen.
Die Planung muss die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten.
Es soll einen Mindestanteil von 25% an gewerblicher/ soziokultureller Mischung geben.

Der Mindestkaufpreis wird ersetzt durch die Möglichkeit der Erbbaurechtsvergabe und wahl-weise durch einen Festpreis.
hier: Kriterien für die Konzeptausschreibung,
Die in der Anlage aufgeführten detaillierten Tabellen entfallen, stattdessen gelten die im Ratsbeschluss 1775/2016 in der Anlage 1 dargestellten Differenzierungen.
Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben:

I. Wohnungspolitische Kriterien
Der Mix von einem Drittel gefördertem Wohnungsbau, einem Drittel Studierendenwohnungen und einem Drittel freifinanziertem Wohnungsbau wird erreicht 20 Punkte

II. Quartiersbezogene Kriterien –
Mischung Wohnen Konzeptvielfalt, Wohnen für unterschiedliche Lebensmodelle, Co-housing-Konzepte, Studie-rendenwohnungen, Mehrgenerationenwohnen 30 Punkte

III. Ökologische Kriterien
Maßnahmen zur Energieeinsparung z.B. Verwendung nachwachsender Rohstoffe, Photovoltaik, o.a. 10 Punkte

IV. Nutzungsmischung - Gewerbe
Es soll nicht mehr als 25% an gewerblicher/ soziokultureller Mischung geben, z.T. auch öf-fentlich nutzbar (z.B. Café, o.ä.)
20 Punkte

V. Städtebauliche Kriterien
Integration in das Quartier, Qualität des Bestandserhalts 10 Punkte

VI. Mobilitätskonzepte
Maßnahmen, die für die zukünftigen Nutzer zu einer Reduzierung des MIV führen10 Punkte

Punkte gesamt
100 Punkte

Zur Bewertung der eingereichten Bewerbungen, deren Ergebnis dem Ausschuss vorzulegen sind, wird eine interdisziplinäre Bewertungskommission gebildet, der Fachleute des Liegenschaftsamts, des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine externe fachlich ausgewiesene Person angehören.
Die Grundsätze des Ratsbeschlusses „StEK Wohnen: Vergabe städtischer Grundstücke – Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität“, 1775/2016, vom 22.09.2016 sind im Verfahren anzuwenden.

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