Kommunalübergreifende Kooperation zur Flüchtlingsunterbringung

02.06.2016 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 09.06.2016 zu nehmen.

Wie aus einem Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales im Ausschuss für Kommunalpolitik vom 8. Mai 2015 hervorgeht, befürwortet die Landesregierung grundsätzlich kommunalübergreifende Kooperationen zur FIüchtlingsunterbringung.

Die verfassungsrechtlich durch Art,. 28 Abs. 2 S. 1 GG, Art. 78 LV NRW verbürgte
Garantie kommunaler Selbstverwaltung schließt die Organisationshoheit der Gemeinden ein. Ausdruck dieser Organisationshoheit ist auch die Kooperationshoheit der Gemeinden, d.h. die Befugnis selbst darüber zu entscheiden, ob eine bestimmte Aufgabe eigenständig oder gemeinsam mit anderen Gemeinden wahrgenommen wird. Grundsätzlich sind die Kommunen deshalb frei, interkommunal zusammenzuarbeiten, soweit nicht besondere Regelungen und Vorschriften entgegenstehen. 

Laut Landesregierung NRW gelten die vorgenannten Grundsätze auch für eine mögliche interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen der Unterbringung von FIüchtlingen.
Auch die Regelungen des FIüAG NRW stehen einer interkommunalen Zusammenarbeit
im Rahmen der Unterbringung von FIüchtlingen nicht entgegen.

Die FDP-Fraktion bitte in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:

1. Inwieweit ist es der Stadt Köln möglich, Flüchtlinge, die zur Erfüllung der Zuweisungsquote der Stadt Köln zugewiesen wurden, in anderen Kommunen unterzubringen, sofern die Stadt dort über in ihrem Besitz stehende Liegenschaften verfügt?

2. Besitzt die Stadt Köln bzw. die städtischen Beteiligungsunternehmen (z.B. GAG) Liegenschaften in anderen Kommunen, die zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind und wenn ja, in welchen Kommunen befinden sich diese?

3. Setzt die Unterbringung von Flüchtlingen in stadteigenen Liegenschaften, die sich in anderen Kommunen befinden, die Zustimmung der anderen Kommune voraus?

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