Kindertagespflege nach §23 SGB VIII - Anpassung der Finanzierung

Änderungsantrag im Jugendhilfeausschuss

26.08.2025 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

Die Beschlussvorlage wird um folgende Punkte ergänzt:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, zu ermitteln, in welcher Höhe die Förderleistungen für Kindertagespflegepersonen in vergleichbaren Kommunen wie z.B. Düsseldorf ausgestaltet sind und die Ergebnisse dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung vorzulegen. Soweit ein solcher Vergleich bereits stattgefunden hat, sollen die Erkenntnisse dem Jugendhilfeausschuss zur Verfügung gestellt werden.
 
2.    Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, inwieweit qualifizierte Tagespflegepersonen mit mehrjähriger Berufserfahrung von einer zusätzlichen Anpassung profitieren können.

Hierzu ist dem Jugendhilfeausschuss exemplarisch anhand des letzten Tarifabschlusses eine Kostenberechnung bis zur kommenden Sitzung des Ausschusses vorzulegen.

Begründung:

Wie die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage feststellt, ist die Tagespflege in Köln ein unverzichtbarer Bestandteil der Kinderbetreuung und macht insbesondere im U3-Bereich einen großen Teil des Gesamtangebotes im Stadtgebiet aus. Die in der Beschlussvorlage 1950/2025 dargestellte Anpassung der Finanzierung ist jedoch nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein. Es braucht eine umfangreiche Anpassung des Förderleistungssystems der Tagespflege. Anderenfalls droht der Zusammenbruch eines ganzen Zweigs der Kinderbetreuung in unserer Stadt.

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