Köln kann mehr Finanzen

14.03.2009 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Auszug aus dem KölnWahlprogramm 2009 „Köln kann mehr!“

Köln kann mehr beim Schuldenabbau

Köln ist hochverschuldet, weil die Stadt immer mehr ausgibt, als sie einnimmt. Zurzeit beträgt der Schuldenstand rund 2,5 Mrd. Euro. Die Konsequenz für den städtischen Haushalt ist, dass für den Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) allein im Jahr 2009 rund 226 Mio. Euro, bzw. jede Woche 4,3 Mio. Euro (!) ohne eine Leistung für die Bürgerinnen und Bürger ausgegeben werden müssen.

Ohne diese Kosten der Schuldenmacherei hätten wir nicht nur einen soliden und sorgenfreien Kölner Haushalt, sondern könnten zusätzlich viele Wünsche der Stadtgesellschaft erfüllen. Darum setzt sich die FDP für ein schuldenfreies Köln ein. Wir wollen mit dem Schuldenabbau Kölns Gestaltungsfreiheit wieder zurückgewinnen.
Dabei ist die jetzige Kölner Finanzpolitik in zwei wesentlichen Punkten höchst unseriös. Selbst in finanziell guten Zeiten mit hohen Steuereinnahmen - so stiegen die Einnahmen allein bei der Gewerbesteuer in den Jahren 2004 bis 2008 von 582 Mio. auf 1.030 Mio. Euro - werden neue Schulden gemacht, anstatt sie abzubauen.

So verabschiedeten Oberbürgermeister, CDU, SPD und Grüne einen Doppelhaushalt für 2008 und 2009, der allein für 2009 eine Neuverschuldung (Einnahmen - Ausgaben) von mehr als 102 Mio. Euro vorsieht. Gleichzeitig wird der Schuldenberg nicht durch höhere Tilgungsbeträge abgetragen. Köln tilgt im Jahr 2009 mickerige 81,6 Mio. Euro Schulden. Damit zahlt Köln noch im Jahr 2040 (!) für Schulden von gestern ab. 

Wir wollen darum in Köln mit drei einfachen Grundsätzen wieder eine seriöse Finanzpolitik einführen. 

• Die Stadt darf nur soviel ausgeben, wie sie auch einnimmt. Dafür soll der Rat ein Schuldenverbot für den städtischen Haushalt aussprechen. 

• Der Schuldenberg ist schneller abzubauen, da wir solch ein schweres Erbe nicht den zukünftigen Generationen überlassen können. Dafür soll der Rat einen Tilgungsplan verabschieden, der den Abbau der Schulden innerhalb von Zehn Jahren vorsieht. Als erster Schritt ist die derzeitige Tilgung auf 160 Mio. Euro zu verdoppeln. 

• Das städtische Vermögen ist zur Schuldentilgung heranzuziehen. Viele städtische Beteiligungen und Unternehmen dienen in Köln mehr der politischen und gewerkschaftlichen "Selbstbefriedigung" als der öffentlichen Daseinsvorsorge für die in Köln lebenden Menschen. Darum werden wir alle städtischen Beteiligungen und Unternehmen, wie z.B. GAG, RheinEnergie, AVG inkl. ihrer Töchtern, AWB und Netcologne auf den Prüfstand stellen, ob diese ganz oder zum Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen oder zur Schuldentilgung durch Ver- oder Teilverkauf den Kölnerinnen und Kölnern besser dienen würden.


Köln kann mehr Bürgerhaushalt

Der Kölner Bürgerhaushalt war sehr erfolgreich. Erstmals konnten 2007 für den städtischen Haushalt 2008 Kölner Bürgerinnen und Bürger Vorschläge unterbreiten, bewerten und darüber abstimmen. Die FDP hat stark kritisiert, dass das Verfahren wegen der Kommunalwahlen für das Jahr 2009 durch Oberbürgermeister, CDU, SPD und Grüne „ausgesetzt“ und durch einen Doppelhaushalt 2008/09 ersetzt wurde. Oberbürgermeister, CDU, SPD und Grüne wollten im Wahljahr eine Haushaltsdiskussion im Rat und mit den Bürgern verhindern. Die FDP hat daraufhin die Haushaltsberatungen mit den drei anderen großen Fraktionen abgebrochen und gegen deren Doppelhaushalt 2008/09 gestimmt. 

• Wir wollen das Bürgerhaushaltsverfahren wieder einführen und zwar kontinuierlich für alle Haushaltsjahre, auch im Jahr der Kommunalwahlen. 

• Nach den Schwerpunktbereichen „Straßen, Wege (inkl. Fahrradwege)“, „Plätze, Grünflächen“ und „Sport“ im ersten Bürgerhaushalt sollen nun im zweiten Kölner Bürgerhaushalt die Themenkomplexe „Kultur“, „Bildung“ und „Jugend“ im Bürgerbeteiligungsverfahren behandelt werden. 

• Aber auch Barrierefreiheit soll zu einem Schwerpunktthema des nächsten Bürgerhaushaltes werden, wozu die Kölnerinnen und Kölner Vorschläge unterbreiten können. 

• Innerhalb von fünf Jahren soll mit diesen jährlichen Themenwechseln im Beteiligungsverfahren eine Behandlung aller wesentlichen Haushaltsfelder ermöglicht werden. Zur Kontrolle der Umsetzung der Bürgerhaushaltsbeschlüsse ist ein jährlicher Bericht darüber durch die Verwaltung zu veröffentlichen. 

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