Godorfer Hafen

13.01.2006 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Fraktionen von CDU und FDP im Rat der Stadt Köln haben folgenden Änderungsantrag zu den Anträgen von Bündnis 90/Grüne, FDP, CDU und SPD zum Godorfer Hafen zur Sitzung des Hauptausschusses am 16. Januar 2006 auf die Tagesordnung setzen lassen. Der Antrag wurde anschließend einstimmig beschlossen. Die Anträge zu TOP 3.1 Godorfer Hafen von Bündnis90/Grüne, FDP, CDU und SPD werden durch folgende Beschlussfassung ersetzt. 1. Die Frage, ob der Godorfer Hafen ausgebaut werden soll oder nicht, wird nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens im Jahr 2006 entschieden. 2. Entscheidungsgrundlage ist die durch eine gutachterliche Untersuchung nachzuweisende Wirtschaftlichkeit eines Ausbaus des Godorfer Hafens um ein weiteres Hafenbecken. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat die Gesamtinvestition nach Vorgaben des Planfeststellungsverfahrens unter Berücksichtigung eines regionalen Wertzuwachs einschließlich aller erforderlichen Maßnahmen zu bewerten. Die Hafenerweiterung muss ökologisch vertretbar (nachzuweisen mit einer Ökobilanz), wirtschaftlich einträglich und verkehrlich lösbar sein. 3. Der Inhalt des Untersuchungsauftrags zur Auftragsvergabe sowie die Auswahl des Gutachters ist dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. 4. Der Gutachter ist von der HGK AG nach den Vorgaben und Beschlüssen des Hauptausschusses zu beauftragen und das Unternehmen hat die Kosten des Gutachtens zu tragen. Die vom Rat der Stadt Köln in den Aufsichtsrat der HGK AG entsandten Vertreterinnen und Vertreter werden angewiesen, darauf hinzuwirken, dass die HGK AG die Beschlüsse und Vorgaben des Hauptausschusses zur Begutachtung eines Ausbaus des Godorfer Hafens umsetzt. 5. Das Gutachten selber ist dem Rat der Stadt Köln als Entscheidungsgrundlage, den Ausbau des Godorfer Hafens weiter zu verfolgen oder nicht, vorzulegen. Die vom Rat der Stadt Köln in den Aufsichtsrat der HGK AG entsandten Vertreterinnen und Vertreter werden angewiesen, darauf hinzuwirken, dass die Entscheidung des Rates auf Grundlage des Wirtschaftlichkeitsgutachtens zum Godorfer Hafen im Unternehmen umgesetzt werden.

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