Gesundheitsschutz von Kindern verbessern
26.11.2007 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen sicherstellen Die FDP-Fraktion hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 4. Dezember 2007 setzen lassen. Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln ist seit Jahren darum bemüht, dem Kinderschutz in Köln einen höheren Stellenwert einzuräumen. Aus den Daten der Schuleingangsuntersuchung ist bekannt, dass etwa ein Viertel (in manchen Stadtteilen bis zu einem Drittel) der Kinder nicht an den Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen teilnehmen. Noch ungünstiger sieht es bei der für das 13. Lebensjahr vorgesehenen U 10 (bekannter als J 1) aus, an der weniger als die Hälfte der Jugendlichen teilnehmen. Deshalb hatte sich die FDP-Ratsfraktion bereits erfolgreich dafür stark gemacht, dass vierjährige Kinder in Kindertagesstätten vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst regelmäßig untersucht werden. In diesem Zusammenhang hatte der Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, mit dem die Teilnahmequote an den Früherkennungsuntersuchungen bei Kinderärzten erhöht wird. Unterstützung zu diesem Anliegen kommt jetzt vom Land NRW: Im November wurde im Landtag hierzu ein Gesetzentwurf beschlossen. Für einen besseren und wirksameren Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen hat das Gesundheitsministerium Maßnahmen ergriffen, die eine Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen sicherstellen. Mit dem neuen nordrhein-westfälischen Gesetz wird eine positive Meldepflicht der Kinderärzte eingeführt. Ziel ist es, dass die Eltern der Kinder, die an einer Früherkennungsuntersuchung trotz Erinnerung nicht teilnehmen, den jeweiligen Kommunen gemeldet werden. Im Einzelnen ist vorgesehen, dass Ärzte an einer zentralen Stelle beim Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst melden, welche Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben. Durch Abgleich mit Daten der Meldeämter lässt sich feststellen, welche Kinder nicht da waren. Diese Kinder werden dann den Städten gemeldet, so dass die örtlichen Jugendämter aufsuchend und beratend tätig werden können. In diesem Zusammenhang bitten wir freundlichst um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wann starten die Gesundheitsuntersuchungen für vierjährige Kinder in den Kindertagesstätten? 2. Welche Maßnahem sind geplant, um die Teilnahmequote an den Früherkennungsuntersuchungen zu erhöhen? 3. In welcher Weise und wann wird die oben beschriebene neue Gesetzeslage in Köln umgesetzt?