Gegen jeden Antisemitismus

Beschluss des Kreisparteitages am 29. Mai 2021

29.05.2021 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Die FDP Köln äußert ihre größte Abscheu gegenüber den antisemitischen Versammlungen und Vorfällen der jüngeren Zeit. Unser Widerstand gilt dem zunehmend offen zur Schau getragenen Antizionismus bzw. israelbezogenen Antisemitismus, der keinerlei Rechtfertigung in der legitimen Verteidigung israelischer Bürger*innen gegen den Terror der Hamas findet. Die FDP Köln erklärt sich ohne Vorbehalte solidarisch mit der israelischen Gesellschaft und betrauert die vielen Opfer auf israelischer wie auf palästinensischer Seite. Die Übertragung des von der Hamas geschürten Konflikts in die deutsche Gesellschaft ist für uns inakzeptabel. Deutsche Jüdinnen*Juden, jüdische Bürger*innen und Tourist*innen, ihr Eigentum und ihre Einrichtungen bedürfen eines besseren Schutzes, als er heute gewährleistet ist.

Die FDP Köln fordert von der Stadt Köln, vom Land NRW und vom Bund intensivierte Maßnahmen gegen Antisemitismus und Antizionismus, sowohl legislativer wie auch exekutiver Art:

  1. Eine bis drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften sollen in NRW, und dergleichen in anderen Bundesländern, die Zuständigkeit für antisemitische Vergehen und Verbrechen erhalten.
  2. Antisemitische Straftaten müssen, wo sie noch Antragsdelikte sind, ungeachtet ihrer Schwere zu Offizialdelikten werden, um Jüdinnen*Juden die Bürde der Privatklage zu nehmen.
  3. Demonstrationen, auf denen antisemitische oder antizionistische Parolen oder gar Hetze geäußert werden, müssen umgehend aufgelöst und mögliche Täter*innen identifiziert und verfolgt werden.
  4. Antisemitische oder antizionistische Hetze oder Aktivitäten müssen Erwägungsgründe mit erheblichem Gewicht bei der Erlaubnis der Einreise, der Einbürgerung sowie der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen sein.
  5. Die Hamas, ihre Unterstützerorganisationen und Kennzeichnungen gehören umgehend verboten.
  6. Die Zusammenarbeit mit antisemitisch oder antizionistisch agierenden Staaten muss insbesondere in der Bildungsarbeit und der Religionspolitik überdacht, wenn nicht gar gestoppt werden. Prediger*innen und Religionslehrer*innen aus antisemitischen oder antizionistischen Organisationen dürfen in Deutschland nicht tätig werden.
  7. An Verurteilungen Israels durch internationale Organisationen gemessen an für Israel höhere Standards darf sich Deutschland umgehend nicht mehr beteiligen, außer um diese zu verhindern.
  8. An allen Schulen muss bei antisemitisch motiviertem Mobbing gelten: Opferschutz geht vor Erziehung der Täter*innen; nicht das Opfer verlässt die Schule, sondern die Täter*innen. Die Vorgaben an Schulen, wann Polizei und Staatsanwaltschaft einzubeziehen sind, müssen vom Land klarer gefasst werden und dürfen weniger Spielraum geben.
  9. Mindestens in den Unterrichtsfächern Geschichte, Politik, Deutsch und Religion soll ausreichend Raum zur Befassung mit Israel, dem Judentum, Antisemitismus und Antizionismus gegeben werden, und zwar mehr als bisher vorgesehen. Alle Schüler*innen und Studierenden sollen ein Konzentrationslager und eine Synagoge besucht haben. Die Befassung mit der Shoa ist unerlässlich, aber allein nicht ausreichend.
  10. Der Jugendaustausch mit Israel soll stärker gefördert werden. Partnerschaften deutscher mit israelischen Städten sollen dabei besser eingebunden werden. Weiterhin sollen Konzepte entwickelt werden, wie über den Vereinssport Jugendliche für die Themen besser erreicht werden können.

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