Gegen Gewalt an Frauen - Frauenhäuser stärken

05.02.2015 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat gebeten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 24. März 2015 setzen zu lassen.

Auf Initiative der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln am 24. November 2011 wurden der akute Platzmangel und die finanzielle Situation der bestehenden zwei autonomen Frauenhäuser in Köln neu diskutiert. Mit dem daraus resultierenden Ratsbeschluss vom 18.12.2012 wurde die institutionelle Förderung durch die Erstattung der Personal- und Sachkosten für den Betrieb der Frauenhäuser einschließlich der nachgehenden Beratung der ehemaligen Bewohnerinnen auf der Basis einer individuellen Einzelfallhilfe ersetzt. 

Auch der Bedarf für ein drittes Frauenhaus wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 26.01.2012 ausführlich erörtert. Als Resultat hat sich der Ausschuss aufgrund des Versorgungsangebotes an Frauenhausplätzen in NRW insgesamt und der Haushaltssituation der Stadt Köln bisher gegen ein drittes Frauenhaus ausgesprochen. Leider besteht bis heute immer noch ein akuter Platzmangel in den zwei bestehenden Frauenhäusern. Zudem ist der geplante, barrierefreie Ersatzbau für das erste Frauenhaus durch einen Investor immer noch nicht weiter vorangeschritten. 

Der Rat der Stadt Köln möge daher beschließen: 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verkauf der Liegenschaft, auf der sich das erste Frauenhaus befindet, an die GAG oder einen anderen Investor, mit der Maßgabe, an gleicher Stelle einen geeigneten barrierefreien Neubau mit der Aufnahmemöglichkeit für Jungen voranzutreiben und dem Rat in diesem Jahr eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

2. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, dem Rat der Stadt Köln in enger Abstimmung mit dem Verein Frauen helfen Frauen, ein geeignetes Grundstück oder eine bereits bestehende Immobilie vorzuschlagen, um ein drittes Frauenhaus in Köln schnellstmöglich zu errichten.

3. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die entstehenden Realisierungs- und Folgekosten für ein drittes Frauenhaus in den städtischen Haushalt mitaufzunehmen und entsprechende Gespräche zur Teilfinanzierung durch das Land NRW aufzunehmen.


Begründung: 

Die Herausforderungen bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sind äußerst komplex. Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das sich durch alle Schichten und soziale Milieus zieht. Gewalt gegen Frauen in unterschiedlichen Formen findet alltäglich und mitten unter uns statt. Dies betrifft zum Beispiel Gewalt im häuslichen Bereich, sexuelle Belästigungen, Gewalt in der Prostitution oder in Form von Frauenhandel. 

Opfer von Gewalt gegen Frauen sind auch Kinder. Gewalt gegen Mütter wirkt sich auch auf ihre Kinder aus - sie erleiden häufig selbst Gewalt oder beobachten diese. Gewalt trifft auch ältere Frauen und Frauen mit Behinderungen. Gewalt gegen Frauen hat immer gravierende Folgen für die Gesundheit und die gesundheitliche Versorgung der Betroffenen. 

Daher wurden auf Initiative der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln am 24. November 2011 der akute Platzmangel und die finanzielle Situation der bestehenden zwei autonomen Frauenhäuser in Köln neu diskutiert. 

In der Mitteilung 1252/2014 der Verwaltung vom 22.05.2014 im Ausschuss Soziales und Senioren wird bestätigt, das die beiden Frauenhäuser grundsätzlich ausgelastet sind. Weiterhin erklärt die Verwaltung in der Beantwortung der Anfrage (3433/2014) der FDP-Fraktion vom 13.11.2014, dass die Liegenschaftsverwaltung mit der GAG in Kontakt sei, die sich u. a. für einen Ankauf der Liegenschaft (Frauenhaus 1) interessiert. Ein aktueller Sachstand zum Verkauf bzw. zur weiteren Planung des Grundstückes ist der Verwaltung nicht bekannt.

Ein barrierefreies Frauenhaus für Frauen mit Behinderung und ausreichende Räumlichkeiten, um auch die Aufnahme von Müttern mit Jungen über 12 Jahren zu gewährleisten, ist dringend erforderlich. Die bestehenden Frauenhäuser können auf Grund der Raumsituation die gesetzlich vorgegebenen Räumlichkeit (Zimmer/ Sanitäranlagen) zur Trennung von Jungen, Mädchen und Frauen ab einem Alter von 12 Jahren nicht vorhalten. Daher müssen immer wieder Frauen mit Jungen über 12 Jahren abgelehnt oder „Notlösungen“ mit dem Jugendamt getroffen werden, die den Betroffenen nicht gerecht wird. Eine Aufnahme von Frauen mit Behinderung ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.

Um den betroffenen Frauen und Kindern in ihrer Notsituation ein adäquates Hilfsangebot zu ermöglichen, sind ein barrierefreier Neubau und ein zusätzliches drittes Frauenhaus dringend zu realisieren.

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