Fortführung und Sicherung soziokultureller Nutzungen

Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion

21.10.2019 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

Mit Beschluss des Ausschusses für Hoch- und Wohnungsbau vom 22.09.1988 wurde das Nutzungskonzept für den Gebäudekomplex Kartäuserwall 18 (heute KAT 18) beschlossen und das Gebäude an die LEG Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH mit der Maßgabe veräußert, den Gebäudekomplex auf Dauer als soziokulturelles Zentrum zu nutzen (DsNr. 1118/088 u. 1236/088). 

Ausgehend von dieser Beschlusslage und der erfolgten Nutzungsbindung wird die Verwaltung beauftragt, mit der LEG Wohnen NRW GmbH folgende Vereinbarungen zu verhandeln und abzuschließen:

  1. Die Räume , die aktuell vom Selbsthilfe- und Wohnprojekt KAT 18 genutzt werden, sollen über eine langfristige Laufzeit auf Dauer für soziokulturelle Nutzungen zur Verfügung gestellt werden.
     
  2. Die Kündigung der Mietverträge mit den Nutzern Selbsthilfe- und Wohnprojekt KAT 18 sollen zurückgenommen werden.

     

  3. Die Konditionen über Raumvermietung an soziokulturelle Nutzungen sollen nicht höher sein, als die Konditionen, zu denen die LEG Wohnen NRW GmbH Räumlichkeiten für die anderweitigen kulturellen Nutzungen im Gebäudekomplex KAT 18 vermietet.  

     

  4. Der Stadt Köln soll das Recht eingeräumt werden, die Mietverhältnisse im Gebäudekomplex KAT 18 überprüfen zu dürfen.


    2.Die soziokulturellen Nutzer der Räumlichkeiten im KAT 18 sind berechtigt, bei der Stadt Köln einen Mietkostenzuschuss zu beantragen. Bewilligung und Auszahlung erfolgen auf Basis einer Beschlussvorlage durch den Finanzausschuss.

  5. 3. Über die Umsetzung der beabsichtigten Vereinbarungen wird dem Fach- und Finanzausschuss berichtet bzw. sofern notwendig, eine Beschlussvorlage vorgelegt.

    Begründung der Dringlichkeit:

    Die Dringlichkeit dieses Antrags liegt darin begründet, dass der vorgesehene Beschluss des Finanzausschusses über die Haushaltssatzung 2020/2021 aufgrund der vorliegenden Änderungsanträge zum Hpl-Entwurf 2020/2021 auch die Bereitstellung von Miet- und Baukostenzuschüssen für kulturelle und soziokulturelle Nutzungen in einem Teilbereich des KAT 18 beinhaltet. 

    Die antragstellenden Fraktionen und die Gruppe verfolgen das Ziel, zügig die bestehenden soziokulturellen Nutzungen im KAT 18 langfristig durch eine Vereinbarung mit der LEG Wohnen NRW GmbH abzusichern.   

    Begründung:

    Die Begründung erfolgt mündlich.

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Ulrich Breite, MdR

Ulrich Breite, MdR

Geschäftsführer der FDP-Ratsfraktion

Finanz- und Sportpolitischer Sprecher der FDP-Ratsfraktion

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