Findungskommission für Kulturdezernenten

20.09.2004 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Einsetzung einer Findungskommission zur Nachbesetzung der Stelle der/des Beigeordneten für Kunst und Kultur Die Fraktionen von SPD und FDP haben vergeblich versucht, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Hauptsausschusses am 20.09.2004 setzen zu lassen. CDU und Grüne haben dagegen entschieden. Der Hauptausschuss beschließt, schnellstmöglich eine Findungskommission für die Auswahl einer geeigneten Kandidatin / eines geeigneten Kandidaten für die Position der/des Beigeordneten für Kunst und Kultur einzusetzen. Dabei sind die nachfolgenden Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: 1. Die Findungskommission soll mit den in Frage kommenden Bewerberinnen und Bewerbern Gespräche führen, die Bewerberinnen und Bewerber bewerten und anschließend Personalvorschläge entwickeln. Sie kann bei Bedarf auf ein externes Personalberatungsunternehmen zurückgreifen. 2. In der Findungskommission sind alle Fraktionen vertreten. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister. 3. Persönlichkeiten aus der nationalen Kulturszene sollen in geeigneter Weise an dem Verfahren beteiligt werden. Ziel der Einsetzung dieser Findungskommission ist es, dass dem Rat der Stadt Köln über ein transparentes Verfahren ein sachorientierter und einvernehmlicher Vorschlag unterbreitetet werden kann. Begründung: Damit die Findungskommission ihre Arbeit aufnehmen kann, bedarf es des Beschlusses eines legitimierten Gremiums. Nachdem sich die Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD und FDP am 17.09.2004 für die Einsetzung einer Findungskommission ausgesprochen haben, kann diese Angelegenheit von hoher Bedeutung für Köln noch vor der Kommunalwahl abschließend beraten werden. Begründung der Dringlichkeit: Die Wiederbesetzung der Stelle der/des Beigeordneten mit einer anerkannten und kompetenten Persönlichkeit ist für die Stadt Köln von hoher Bedeutung. Da es einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann, bis ein geeigneter Bewerber gefunden ist und die Verhandlungen bis zu einem einvernehmlichen Ergebnis vorangeschritten sind, ist die Angelegenheit mit höchster Dringlichkeit zu betrachten.

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