Einrichtung einer Stadtpolizei in Köln
29.04.2004 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 13. Mai 2004 setzen lassen: Der Rat möge beschließen: Mehr Sicherheit für Köln - Einrichtung einer kommunalen Ordnungspolizei (Stadtpolizei) in Köln 1. Der Rat der Stadt Köln bittet den Kölner Polizeipräsidenten und den Kölner Oberbürgermeister, eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzurichten, die untersuchen und festlegen soll, welche Aufgaben, die die Landespolizei erledigt, zu ihrer Entlastung von einer kommunalen Ordnungspolizei (Stadtpolizei) nach Vorbild des Landes Hessen übernommen werden können. Die Arbeitsgruppe soll einen Vorschlag erarbeiten, wie die Landes- und Stadtpolizei vernetzt werden können, damit ein Hand-in-Hand-Arbeiten, ermöglicht wird. Der Arbeitsgruppe obliegt es, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie verwaltungstechnisch wirksam und schnell eine Datenvernetzung (Austausch von Akten) erfolgen kann. 2.Die Arbeitsgruppe soll u.a. prüfen, wie weit eine Kölner Ordnungspolizei (Stadtpolizei) rechtlich und organisatorisch folgende Aufgaben übernehmen kann: - Verkehrstechnische Absicherung von Großveranstaltung (z.B. Bundesligaspiele, Konzerte) - Verkehrstechnische Absicherung von Ampelausfällen - polizeiliche Aufnahme und Sicherung bei Verkehrsunfällen ohne Personenschäden - Ausweitung des Streifendienstes, auch auf Autostreifen und außerhalb der Innenstadt - Durchführung des einfachen Objektschutzes - Präsenz in der Öffentlichkeit zur Schaffung mehr subjektiver und objektiver Sicherheit 3. Die bisher angewandten Begriffe wie Ordnungshelfer oder Ordnungskräfte werden aus Sicht des Rates der jetzigen und zu erweiternden Tätigkeit und der Rechtsstellung nicht gerecht. In der Außenwirkung führt dies zu einer Fehlinterpretation der Befugnisse und Rechtsstellung und wird gar abfällig verwendet und auch so von den betroffenen Mitarbeitern empfunden. Köln konnte damit insbesondere beim letzten Karneval Erfahrungen sammeln, dass die städtischen Ordnungskräfte gar nicht ernst genommen wurden. Das Land Hessen schlägt aus diesem Grunde z.B. in einer Gesetzesreform die Bezeichnung „Ordnungspolizei“ vor. Der Rat der Stadt Köln hält dafür als Namensgebung „Stadtpolizei“ oder „Kommunalpolizei“ noch besser geeignet. 4. Bisher ist das Erscheinungsbild (Bekleidung, Fahrzeuge) der städtischen Ordnungsbediensteten eher bescheiden und unauffällig, was dem Ansehen eher schadet. Auch für die Erkennbarkeit ist nach Ansicht des Rates gegenüber dem Bürger ein einheitliches Aussehen in Uniform nach Vorbild der Polizei sinnvoller. Dabei sind die rechtlichen Vorgaben so, dass das Aussehen von Dienstkleidung und Fahrzeugen mit der Ausstattung der Polizei identisch sein darf. Unterschiede sind nur für die Wappen, Amtsbezeichnung und Behördenbezeichnung zwingend. Bisher ist Köln wie auch den anderen Kommunen in NRW eine Beschaffung über das Beschaffungswesen der Polizei verwehrt. Deshalb fordert der Rat der Stadt Köln die bestehende Polizeilogistik einer kommunalen Ordnungspolizei (Stadtpolizei) zugänglich zu machen. Damit würde automatisch ein einheitliches Aussehen und Einsparungen erreicht. Um die Stadtpolizei (kommunale Ordnungspolizei) bei Verkehrsregelungen aber auch Streifendienste einsetzen zu können, empfiehlt der Rat der Stadt Köln, Fahrzeuge mit Blaulicht und Sondersignal vorzuhalten. 5. Für den Rat ist das Ordnungsamt der Stadt Köln mit seinen Erfahrungen und seinem Personal hervorragend geeignet, durch personelle und organisatorische Aufwertung die Aufgaben einer Stadtpolizei zu übernehmen. Der Rat schlägt daher dem Oberbürgermeister vor, die Abteilung Ordnungs- und Verkehrsdienst (324/3) zu einer kommunalen Ordnungspolizei nach dem Vorbild des Landes Hessen auszubauen. Die unbesetzten Personalstellen der 81 Sollstellen in dem Bereich sind unverzüglich zu besetzen. Begründung: I. Das Kölner Sicherheitsproblem Die Kölnerinnen und Kölner sorgen sich um ihre Sicherheit. Köln ist die Hauptstadt der Wohnungseinbrüche und Taschendiebstähle. Dabei können die Täter auch rabiat werden und richtig zuschlagen, um an fremdes Eigentum zu gelangen. Opfer sind häufig ältere Menschen, aber auch Kinder und Jugendliche und ganz beschämend, behinderte Menschen. Die Täter fühlen sich anscheinend in Köln sehr sicher. Sie schlagen am hellichten Tage zu und lassen sich von Zeugen nicht beeindrucken. Köln hat ein Sicherheitsproblem und das Sicherheitsproblem ist das Thema der Kölnerinnen und Kölner. Die Kölner Politik muss die Bedürfnisse der Menschen ernst nehmen und muss darum das Sicherheitsproblem zu ihrem Thema machen. Die Menschen wollen zuallererst in Frieden und Sicherheit leben und sie haben ein Recht darauf, dass die Politik Frieden und Sicherheit zuallererst schafft. Darum muss in der Kölner Politik das Sicherheitsproblem erste Priorität erhalten. II. Die Gründe für das Kölner Sicherheitsproblem Für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist die Polizei zuständig. Unsere Polizei wird durch das Land gestellt. Doch unsere Länder, insbesondere auch unser Land NRW, sind finanziell am Ende. Sie sparen bei der Polizei. Tausende Polizistenstellen sind nicht besetzt oder eingespart, die vorhandenen Polizisten müssen schlecht bezahlt Überstunden über Überstunden ableisten und notwendige Sachmittel zur Bekämpfung der Kriminalität werden nicht gestellt. So mussten Kölner Polizisten sehr lange auf schusssichere Westen warten. Viele kauften in der Not und zu ihrer eigenen Sicherheit die Westen aus der eigenen Geldbörse. Die Ausstattung der Polizei an Personal und Sachmittel ist trostlos. Sie verwaltet nur noch den Mangel. Daraus resultiert u.a. auch der Mangel an Sicherheit. Die Kölner Polizei versucht gerade, mit einer Organisationsreform die Kölner Sicherheitsdiskrepanz zu beheben. Doch die eingesparten Polizisten und Sachmittel kann diese Reform nicht ersetzen. Das Kölner Sicherheitsproblem bleibt weiterhin bestehen, wenn nicht in die Sicherheit investiert wird. An dieser Binsenweisheit muss der Kölner Rat ansetzen. Das Land NRW geht es finanziell so schlecht, dass von dort keine Besserung zu erwarten ist. Nach dem Motto: Frage nicht, was das Land für mehr Sicherheit tun kann, sondern was wir Kölner selber tun können, braucht Köln ein „Konzept zur Einrichtung einer kommunalen Ordnungspolizei (Stadtpolizei) in Köln“. Das Konzept I. Entlastung der Kölner Landespolizei Die Kräfte der heutigen Kölner Landespolizei werden oft für den Vollzug von Verwaltungsmaßnahmen eingesetzt oder müssen Aufgaben erledigen, deren Vollzug nicht unbedingt die Landespolizei erledigten müsste. Dazu gehören insbesondere Präventionsmaßnahmen und Gefahrenabwehr. Ein großer Teil dieser Maßnahmen könnte unter bestimmten Voraussetzungen auch von einer kommunalen Ordnungspolizei (Stadtpolizei) abgewickelt werden. In Köln werden einige dieser angesprochenen Maßnahmen durch eine Ordnungspartnerschaft zwischen der Stadt und der Landespolizei schon praktiziert. So gehen städtische Bedienstete des Kölner Ordnungsamtes in der Innenstadt gemeinsam mit einem Polizisten Streife und entlasten personell damit die Polizei im Streifendienst. Auch hat die Stadt die Kontrollen in Gaststätten oder anderen konzessionierten bzw. der Aufsicht unterliegenden Betriebe übernommen. Das Kölner Ordnungsamt hat wichtige Erfahrungen gesammelt, die es zu nutzen und auszubauen gilt, um die Kölner Landespolizei weiter zu entlasten, damit sie sich verstärkt auf die Kriminalitätsbekämpfung - ihrer eigentlichen Aufgabe - konzentrieren kann. Es gilt anzumerken, dass es nicht um die Verlagerung von Zuständigkeiten oder die Schaffung neuer Zuständigkeiten geht. Wir brauchen keine Konkurrenzveranstaltung zur Landespolizei, sondern deren kommunale Unterstützung und Entlastung. Der Ansatz ist so, dass insbesondere die Kommunen in die Lage kommen, den Vollzug ihrer eigenen Verfügungen oder gesetzlich zugewiesenen Aufgaben durch eigene Kräfte umsetzen zu können. Die daraus entstehenden Synergieeffekte geben der Landespolizei den Spielraum, sich auch mit dezimierten Personalstamm auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. II. Ein Umdenken in den Köpfen Die Einrichtung einer kommunaler Ordnungspolizei (Stadtpolizei) bedingt ein Umdenken auf kommunalen Ebene, in der Politik und Verwaltung. Es muss ein Bewusstsein entstehen, dass Sicherheit und Prävention ureigene Aufgabe der Kommunen sind. Es muss den Kommunen bewusst werden, dass es eine Vielzahl von Gesetzen gibt, deren Vollzug den Gemeinden obliegt und nicht der Landespolizei. Es muss bewusst werden, dass viele, auch hoheitliche Aufgaben in einer Kommune „aus Tradition“ von der Landespolizei vollzogen werden, aber nichts dagegen spricht, zur Entlastung der Landespolizei diese durch eine kommunale Polizei zu vollziehen. Es muss des Weiteren ein Bewusstsein entstehen, dass mehr Sicherheit die Stadt etwas kostet und Hilfe vom Land nicht erwartet werden kann. Das Grundgesetz gibt vor, dass das Polizeiwesen „Ländersache“ in Abgrenzung zum Bund ist. Das Grundgesetz schreibt nicht vor, wie innerhalb eines Landes das Polizeiwesen strukturiert wird. Die Verfassungswirklichkeit zeigt, dass viele den Ländern zugewiesenen Kompetenzen von den Kommunen schon heute erledigt werden. Der Grundsatz der Selbstverwaltung im Deutschen Grundgesetz (Artikel 28 Absatz 2) beinhaltet auch den Vollzug in Sicherheitsfragen. Es muss ein Umdenken stattfinden, dass die Städte und Gemeinden bei einem Sicherheitsproblem selber tätig werden müssen, wenn die Länder diese Aufgabe nicht mehr hinreichend sicher stellen. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist keine Schmuddelaufgabe, die man lieber anderen, dem Land, überlässt. Sicherheit ist das Grundbedürfnis der Bürger, das eine Großstadt wie Köln mit abdecken muss. Bei der Einrichtung einer kommunalen Ordnungspolizei (Stadtpolizei) geht es nicht um die Errichtung oder Erweiterung eines „Polizeistaates“, sondern um das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, die Sicherheit ihrer Einwohner zu garantieren und die Defizite der Landespolizei durch Entlastung und Unterstützung aufzufangen. III. Vorteile einer Kölner Stadtpolizei (kommunalen Ordnungspolizei) - Entlastung der Kölner Landespolizei von Aufgaben, die auch die Stadt erledigen kann - Psychische und physische Entlastung der Polizeibediensteten durch Wegfall von Überstunden und Arbeitsüberlastung - Freisetzung von Personal für die Kernaufgaben einer vom Land gestellten Polizei, insbesondere der Kriminalitätsbekämpfung - Stärke Streifenpräsenz, Erhöhung der subjektiven Sicherheit, erhöhte Prävention durch Präsenz durch mehr Polizisten - Erhöhung der Aufklärungsquote bei Strafdelikten - Kampf gegen den Ruf Kölns als Hauptstadt der Wohnungseinbrüche und Taschendiebstähle, Sicherheit als Standortfaktor - Verstärkte Motivation städtischer Ordnungskräfte durch Aufwertung ihre Arbeit - Letztendlich mehr Sicherheit für Kölnerinnen und Kölner sowie Touristen vor Straftätern IV. Nachteile Es brechen schwerere Zeiten für Kriminelle in Köln an.