Ein Herz für Tierheimhunde - Erlass der Hundesteuer für ältere Hunde aus dem Tierheim
Gem. Antrag der SPD-, Linke- und FDP-Fraktion im Rat
04.09.2025 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Hundesteuersatzung der Stadt Köln dahingehend zu ändern, dass für Hunde, die aus einem Tierheim stammen und zum Zeitpunkt der Vermittlung mindestens acht Jahre alt sind, dauerhaft keine Hundesteuer erhoben wird.
An der bestehenden Zuschussregelung wird weiterhin festgehalten.
Begründung:
Mehrere Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben bereits eine Befreiung von der Hundesteuer für ältere Hunde eingeführt, die aus Tierheimen adoptiert werden. In Hamburg hat der Senat kürzlich beschlossen, dass für Hunde, die aus einem Hamburger Tierheim übernommen werden, zeitlich befristet oder dauerhaft keine Hundesteuer gezahlt werden soll. Besondere Regelungen für ältere Tierheimhunde sind geplant. In Berlin sind Halter*innen von Tierheimhunden schon länger bis zu fünf Jahre lang von der Hundesteuer befreit. Dortige Tierschutzvereine berichten, dass sich die Vermittlungschancen seit Einführung der Befreiung deutlich verbessert haben – insbesondere für ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Tiere.
Ältere Hunde haben im Vergleich zu jüngeren Tieren deutlich geringere Vermittlungschancen. Dies führt dazu, dass ältere Hunde überproportional lange in Tierheimen verbleiben.
Mehrfach berichteten die Kölnische Rundschau und andere Medien von der großen Abgabewelle in den Tierheimen, die auf die Zeit der Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Eine Befreiung von der Hundesteuer für Hunde ab acht Jahren kann hier ein wirksames Instrument sein, um vorbeugend die Chancen dieser Tiere auf Vermittlung zu verbessern.
Auch wenn die Verwaltung der Stadt Köln in ihrer Antwort auf die Anfrage der SPD-Fraktion vermutet, dass sich die Hundesteuerbefreiung nicht groß auf die Zahl der zusätzlich vermittelten Hunde auswirken wird, ist jede einzelne Adoption zu begrüßen. Ein Hund weniger im Tierheim bedeutet eine spürbare Entlastung für die Einrichtung, freiwerdende Kapazitäten für andere Tiere und ein neues Zuhause für den betroffenen Hund. Darüber hinaus sendet die Maßnahme ein starkes öffentliches Signal. Sie rückt die schwierige Situation der Tierheime und insbesondere die Lage älterer Hunde in den Fokus, stärkt das Bewusstsein für den Tierschutz und ermutigt Bürger*innen, sich aktiv einzubringen – sei es durch Adoption, Patenschaften, Gassi gehen, Spenden oder ehrenamtliches Engagement. Auch für das Image der Stadt Köln als tierfreundliche Kommune könnten unserer Auffassung nach positive Effekte erzielt werden.
Die Verwaltung führt in ihrer Antwort weiterhin an, dass der Verwaltungsaufwand für die Tierheime steigen könnte. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass die Altersbestimmung von Hunden ohnehin zum Standard in den Tierheimen gehört, da sie für Vermittlungsunterlagen, Versicherungen und tierärztliche Betreuung erforderlich ist. Zudem erwartet die Verwaltung selbst keine stark ansteigenden Vermittlungszahlen – entsprechend kann auch kaum ein viel größerer Aufwand im Steueramt entstehen. Aus Sicht der Kölner Tierheime entsteht kein zusätzlicher Aufwand und eine Befreiung von der Hundesteuer werde sehr begrüßt. Hinzu kommt, dass laut Antwort die Hundesteuersatzung derzeit ohnehin von der Verwaltung überarbeitet wird. In diesem Rahmen wäre es nur folgerichtig, die Frage einer Steuerbefreiung für ältere Hunde aus Tierheimen direkt mitzudenken und weitere Befreiungsideen aus anderen Städten mit den Kölner Tierheimen zu erörtern.
Wichtig ist zudem, dass die bestehende Kölner Zuschussregelung, die allen Halter*innen im ersten Jahr nach einer Adoption aus den Kölner Tierheimen den Betrag der Hundesteuer erstattet, durch den vorliegenden Antrag nicht abgeschafft wird. Sie muss bestehen bleiben und könnte perspektivisch – wie in Berlin – sogar noch ausgebaut werden. Zunächst soll sie jedoch in jedem Falle durch die Steuerbefreiung für ältere Hunde ergänzt werden. Damit wird das bewährte System nicht ersetzt, sondern sinnvoll erweitert, indem gezielt ein dauerhafter Anreiz für die Aufnahme schwer vermittelbarer Tiere geschaffen wird.
Vor diesem Hintergrund ist die Einführung einer Hundesteuerbefreiung für ältere Hunde aus Tierheimen nicht nur ein sinnvoller Beitrag zur Entlastung der Tierheime, sondern auch eine Investition in die Tierschutzkultur unserer Stadt. Jede erfolgreiche Vermittlung zählt – und jede Chance, die Situation der Tierheime zu verbessern und die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren, sollte genutzt werden.






