E-Government

28.08.2002 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Einführung der elektronischen Signatur bei der Stadt Köln Die Fraktionen von CDU und FDP haben folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen am 16.09.2002 setzen lassen: Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Einsatzmöglichkeiten es für elektronische Signaturen innerhalb der Stadt Köln gibt. Der derzeitige Sachstand zur Nutzung der elektronischen Signatur bei der Stadt Köln ist in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht zu erläutern. Dabei sind insbesondere Ausführungen zur elektronischen Aktenführung und Archivierung, die Frage von Zeitstempel, Ablauf von Zertifikaten bei archivierten Dokumenten und zur bestehenden Verschlüsselungsproblematik zu machen. 2. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, aus dem die notwendigen organisatorischen Maßnahmen hervorgehen, um sicherzustellen, dass sowohl die mit einer elektronische Signatur eingehende Dateien als auch die mit einer elektronischen Signatur versehenen städtischen Schriftstücke verarbeitet werden können. Begründung: Zum 01.08.2001 ist das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr in Kraft getreten. Damit wurden Änderungen der Formvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und somit die Nutzung qualifizierter elektronischer Signaturen im Zivilrecht herbeigeführt. Am 27.08.2002 wurde im Bundesgesetzblatt das dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften verkündet. Die Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes treten zum 01.02.2003 in Kraft. Mit dem erlassenen Artikelgesetz soll die Rechtsgrundlage für rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsrecht durch Verwendung elektronischer Signaturen geschaffen werden. Dies betrifft den Rechtsverkehr unter Behörden und den zwischen Behörden und Bürgern. Zwar bezieht sich das Gesetz zunächst nur auf Bundesgesetze, doch werden die Länder aller Voraussicht nach nahezu zeitgleich wortgleiche Regelungen in ihren Verwaltungsverfahrensgesetzen einführen. Wir gehen davon aus, dass in den bestehenden E-Government Beziehungen (Government to Consumers, Government to Government und Government to Business) in den nächsten Jahren verstärkt die Nutzung von elektronischen Signaturen eine Rolle spielen wird. Insgesamt ist E-Government ohne Medienbruch nicht vorstellbar, so dass die elektronische Signatur Voraussetzung für zukünftige bürgerfreundliche E-Government-Anwendungen ist. Die Stadt Köln hat organisatorisch sicherzustellen, dass entsprechender Dateneingang, d.h. Schriftverkehr, der mit elektronischer Signatur versehen ist, bearbeitet werden kann. Außerdem ist sicherzustellen, dass die Verwaltung eigene Schriftstücke (z.B. Verwaltungsakte) mit elektronischen Signaturen versehen kann.

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