Dringlichkeitsantrag für die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes Gut Leidenhausen

Dringlichkeitsantrag von FDP, SPD, CDU und Grünen

31.08.2020 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt unter Beteiligung aller jeweils fachlich zuständigen Bereiche
ein Gesamtkonzept für das Gut Leidenhausen zu erarbeiten, dass folgende Aspekte umfassen
soll:

1. Eine umfassende Auflistung und Priorisierung aller erforderlichen Baumaßnahmen unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte und der vom Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beschlossenen Beschlussvorlagen.
2. Erarbeitung eines ganzheitlichen Nutzungskonzeptes für das Hofgut als Umweltbildungszentrum Köln unter Beteiligung aller handelnden Akteure vor Ort.
3. Erarbeitung eines Betreiberkonzeptes im Rahmen der Betreiberverantwortung unter Beteiligung aller handelnden Akteure vor Ort.
4. Nutzungs- sowie Betreiberkonzept sollen zur Beschlussfassung den Fachausschüssen vorgelegt werden.

Begründung:

Die Gebäude des Gutes Leidenhausen wurden zum Ende des 19. Jahrhunderts in ihrer heutigen Form errichtet. In den letzten Jahrzehnten konnten in einigen Bereichen (heutiger Portalbereich, Herrenhaus, Haus des Waldes) umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudesubstanz durchgeführt werden. Andere Gebäudeteile sind seit vielen Jahren mindergenutzt und sind zum Teil in keinem guten Erhaltungszustand. Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich ein umfangreicher Sanierungsstau aufgebaut hat.
Auf der anderen Seite ist mit dem Ratsbeschluss zur Einrichtung des Umweltbildungszentrums in Leidenhausen die gesamtstädtische Bedeutung des Hofgutes gestiegen.

Begründung der Dringlichkeit:

Für das Objekt besteht schon länger ein erheblicher Sanierungsstau. Durch die aktuelle Wetterlage mit immer wieder auftretenden Starkregenfällen sind nun zusätzlich massive Wasserschäden entstanden. Mit Ausbesserungen ist es hier nicht mehr getan, es muss
schnellstmöglich ein umfassendes Sanierungskonzept erstellt werden. Zur Setzung entsprechender Investitionsprioritäten muss Klarheit über die Art und den Umfang der zukünftigen Nutzung und die jeweiligen Verantwortlichkeiten herrschen.

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