Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Änderungsantrag im Stadtentwicklungsausschuss

22.05.2025 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt ergänzend:

9. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Stadtbahnanbindung Neubrücks in enger Abstimmung mit den KVB unverzüglich umzusetzen. Dafür sind die – ohnehin nicht förderfähigen – Vorplanungen bereits vor der Verabschiedung des neuen ÖPNV-Bedarfsplans und weitere mögliche Vorarbeiten abzuschließen. Nötige Finanzmittel – auch für Fremdvergaben – und Personalstellen sind im nächsten Haushalt auszuweisen und ggf. durch Zuschüsse des Investors zu refinanzieren. Ziel ist, dass die Strecke 2033 in Betrieb geht.

Begründung:

Ein zentraler Kritikpunkt an der Bebauung des Madausgeländes ist die unzureichende ÖPNV-Anbindung. Während die Trasse entlang des Neubrücker Rings seit mehr als 60 Jahren freigehalten wird, wird die Umsetzung von Jahr zu Jahr verschoben. In der städtischen ÖPNV-Netzentwicklung ist die Maßnahme mit Umsetzungshorizont nach 2032 enthalten. Doch länger als 2033 darf es auch vor dem Hintergrund der aktuellen Planung nicht dauern.

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