Ausübung des Vorkaufsrechts für das Grundstück Schaffrathsgasse Bocklemünd / Merkenich

Anfrage im Liegenschaftsausschuss

22.08.2022 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Mit Kaufvertrag vom 10.05.2021, wurde das Grundstück Schaffrathsgasse in Köln-Bocklemünd/Mengenich, Gemarkung Müngersdorf, Flur 79, Flurstück 383 mit einer Gesamtfläche von 525 m² durch Ziehung des Vorkaufsrechts von der Stadt Köln zu einem Kaufpreis von 532.000,-- € erworben.

Gemäß Aktenzeichen 2021-00319 lag den Käufern eine Abwendungsvereinbarung mit einer Bebauungsfrist von drei Jahren vor, welche jedoch von den Verkäufern nicht übernommen wurde. In der damaligen Begründung zur Ziehung des Vorkaufsrechts ist zu lesen, dass diese im vorliegenden Fall zielführend und erforderlich sei, um das unbebaute Grundstück alsbald einer Wohnbebauung zuführen zu können. Das städtebauliche Ziel, der zügigen Schaffung von Wohnraum, könne somit sichergestellt werden.

Die FDP-Fraktion bittet die Verwaltung hierzu um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

  1. Aufgrund des stark angespannten Wohnraummarktes in Köln, sollte dieses Grundstück „alsbald einer Wohnraumbebauung zugeführt werden“. In welcher Phase zur finalen Wohnraumbebauung befindet sich das aufgeführte Grundstück und wann kann man mit einem Bezug von ersten Bewohnerinnen und Bewohnern rechnen?
  2. Der Kaufpreis lag damals bei 532.000,--€. Wie viel Prozent lag dieser Preis über dem Bodenrichtwert, der für den Stadtteil Köln-Bocklemünd/Mengenich angesetzt ist?

Beantwortung erfolgte im nicht-öffentlichen Teil.

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Christtraut Kirchmeyer

Christtraut Kirchmeyer

Vorsitzende des FDP-Stadtbezirksverbands Mülheim

Liegenschaftspolitische Sprecherin der Ratsfraktion

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