Anwohnerparken: Zieht Verwaltung ihre offenkundig rechtswidrige Vorlage zurück?

Anfrage der FDP-Fraktion im Hauptausschuss der Stadt Köln

10.07.2023 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 0427/2023 eine neue Satzung zur Festsetzung der Gebühren für Bewohnerparken vorgelegt. Darin ist eine Erhöhung der gebührenpflichtigen Parkplätze für Anwohnerinnen und Anwohner bis zu 1200% vorgesehen. Eine ähnliche Satzung wurde auch in Freiburg beschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied jedoch am 13.06.2023 aus folgenden Gründen, dass diese Gebührenerhöhung nicht rechtmäßig ist:

  1. Es handelt sich um keine taugliche Rechtsgrundlage für den Erlass einer Satzung, weil §6a Abs. 5a StVG ausschließlich zum Erlass einer Rechtsverordnung ermächtigt.
  2. Der vorgelegte Stufentarif nach der Länge eines Fahrzeuges verletzt den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
  3. Für die Ermäßigung und den Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen fehlt die Rechtsgrundlage.

Verglichen mit der vorgesehenen Gebührenordnung der Stadt Köln lassen sich gleiche Fehler in der Architektur des Vorhabens erkennen. Deswegen bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Zieht die Verwaltung der Stadt Köln ihre Beschlussvorlage zur massiven Erhöhung der Gebühren zum Anwohnerparken aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zurück?
  2. Wenn ja, welche rechtskonformen Änderungen will die Verwaltung vornehmen?
  3. Wenn nein, welche Gründe sieht die Verwaltung, dass ihre Satzung anders als in Freiburg rechtskonform ist?
  4. Inwieweit lässt die Verwaltung durch die neuen Rahmenbedingungen von ihrem Vorhaben ab, alle betroffenen Kölnerinnen und Kölner mit einer bis zu 1200%igen Gebührenerhöhung zu belasten?

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Ralph Sterck, MdR

Ralph Sterck, MdR

Mitglied des Rates der Stadt Köln

Stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Ratsfraktion

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