Anpassung der sozialen Erhaltungssatzung
Anfrage der FDP-Fraktion im Bauausschuss
28.11.2022 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
In Köln ist im Januar 2020 für das Severinsviertel und im März 2022 für Mülheim Süd-West eine Soziale Erhaltungssatzung (nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauG) zum Schutz von sozialen Strukturen in Kraft getreten. Des Weiteren wurde die Aufstellung weiterer sozialen Erhaltungssatzungen für das Gebiet Neustadt Süd-West und Ehrenfeld-Ost beschlossen.
Durch die Satzung werden unter anderem auch genehmigungspflichtige Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieversorgung, Wasserversorgung sowie den Einbau von Heizungsanlagen beschränkt. Auf Grund des Kriegs gegen die Ukraine befindet sich Deutschland und somit auch die Stadt Köln in einer Energiekrise, weshalb die Menschen aufgefordert sind, Energieeinsparung durchzuführen.
Die FDP-Fraktion teilt die Meinung, dass grundsätzlich Verbesserungen zur Energieeinsparung bei Immobilien in Zukunft nicht genehmigungspflichtig im Rahmen der sozialen Erhaltungssatzung sein sollten, um in den angespannten Zeiten Eigentümern mehr Handlungsfreiheit zu geben, entsprechende Energieeinsparungen durchzuführen. Außerdem würden wir es befürworten, wenn Bauanträge mit dem Zweck der Energieeinsparung und/oder die Umstellung auf eine nachhaltigere Energieversorgung gestellt werden, bei der Bearbeitung priorisiert werden sollten.
Vor dem Hintergrund bitten wir zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen:
- Welche Initiativen plant die Stadt Köln zur Erleichterung der Genehmigungsverfahren von baulichen Maßnahmen mit dem Ziel, Energie einzusparen und / oder die Energieversorgung auf nachhaltigere Maßnahmen umzustellen, um Eigentümern mehr Handlungsfreiheiten in Zeiten der Energiekrise zu ermöglichen?
- Inwieweit plant die Stadt Köln, die sozialen Erhaltungssatzungen anzupassen, damit Baumaßnahmen zum effizienteren Energiemanagement ohne Genehmigungsverfahren erlaubt sind?