Anpassung der Fraktionszuwendungen

11.07.2017 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Unterzeichnenden bitten die Oberbürgermeisterin, folgenden Ratsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 11.07.2017 aufzunehmen.

Beschluss:
Auf Basis der Zuwendungsstruktur für die Fraktionsgeschäftsstellen gemäß Ratsbeschluss vom 30.09.2014 sollen die Zuwendungen mit sofortiger Wirkung in folgender geänderter Form angepasst und bereitgestellt werden:
Der Zuschuss zu den personellen Aufwendungen wird in folgenden Größenklassen angepasst:
3 RM + 1,0 E6
10 bis 14 RM + 1,0 E10
10 bis 14 RM - 1,0 E13
20 bis 24 RM - 0,5 E6
20 bis 24 RM - 0,5 E11
Gemäß § 56 Abs. 3 Satz 4 Gemeindeordnung NRW erhält eine Gruppe mindestens eine proportionale Ausstattung, die zwei Dritteln der Zuwendungen entspricht, die die kleinste Fraktion nach Absatz 1 Satz 2 erhält oder erhalten würde.
Hinsichtlich der übrigen Festlegungen haben die Beschlussfassungen des Rates vom 13.07.2007 und vom 29.10.2009 weiterhin Bestand.

Begründung:
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 17.02.2017 zum vom Rat am 30.09.2014 beschlossenen Modell kommunalrechtlicher Zu-wendungen an Ratsfraktionen und –gruppen erfordert eine dem Inhalt des Urteils folgende Änderung. Im vorliegenden Antrag wird dieser Gerichtsentscheidung Rechnung getragen.

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat 
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

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