Anordnung einer Übergangsregelung für Leistungen für Flüchtlinge

01.08.2012 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Hauptausschusses setzen lassen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am 18.07.2012 verkündeten Urteil (Az.: 1 BvL10/10 und 2/11) eine Übergangsregelung angeordnet, nach der die Leistungen für Flüchtlinge sich an der Berechnung der Leistungen für Empfänger von Hartz IV oder Sozialhilfe orientieren müssen. Nach der mit sofortiger Wirkung geltenden Übergangsregelung soll ein erwachsener Flüchtling künftig 336 Euro pro Monat erhalten. Bis dato betrug die Leistung 224 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 50 Prozent.

Die FDP-Fraktion bittet die Verwaltung deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele in Köln lebende Menschen sind von dieser Neuregelung betroffen und in welcher Höhe werden die im Rahmen der höchstrichterlich angeordneten Übergangsregelung festgelegten Leistungen für den Empfängerkreis zu Mehrausgaben bei der Stadt Köln führen?
2. Wie hoch sind dann die Gesamtkosten für diesen Personenkreis, den die Stadt Köln jährlich aufbringen muss?
3. Inwiefern gibt es für den von der Neuregelung des Bundesverfassungsgerichts betroffenen Personenkreis Erstattungen von anderer Seite, z.B. vom Bund und/oder dem Land, und in welcher Höhe sind diese zu beziffern?
4. Wie hat sich die Zahl der sogenannten Langzeitgeduldeten, für die die Stadt allein aufkommen muss, in den vergangenen 10 Jahren entwickelt und wie ist diese Zahl im Vergleich zu anderen Großstädten in NRW zu bewerten?
5. In wie vielen verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurde die Ausreiseverpflichtung des o.g. Personenkreises bestätigt und in wie vielen Fällen auch tatsächlich vollzogen und welche Maßnahmen hat die Verwaltung in der Vergangenheit darüber hinaus ergriffen, die Ausreisepflicht von langzeitgeduldeten Menschen durchzusetzen?

Feedback geben