Anbindung von privaten Rettungswagen zur Notfallrettung an die Leitstelle der Berufsfeuerwehr

22.02.2017 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat gebeten, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Gesundheitsausschusses setzen zu lassen.

Beschluss:

Der Gesundheitsausschuss möge beschließen, dass private Rettungswagen, die eine Genehmigung zur Notfallrettung in Köln haben, offiziell auch an die Rettungsdienstleitstelle der Berufsfeuerwehr angeschlossen werden.

Begründung:

Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz hat der Gesetzgeber gerade die Möglichkeit geschaffen, offiziell genehmigte private Rettungswagen über eine einheitliche Leitstelle zu lenken (Paragraph 7, 1a und Paragraph 12, Absatz 1, Sätze 3 und 4). 

Der Gesetzgeber will dadurch erreichen, dass alle RTW einer Stadt ausschließlich über eine Leitstelle disponiert werden. Damit will man Verwirrungen der Bevölkerung und unnötigen Zeitverlust vermeiden. Die Anbindung der privaten Rettungswagen an die Leitstelle wirkt sich positiv für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln aus, da alle Fahrzeuge einheitlich über die Notrufnummer 112 erreicht werden. Da private RTW eine wesentlich geringere Vergütung erhalten, als die Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr und der angeschlossenen Hilfsorganisationen, wirkt sich dies dann auch positiv auf die Kosten für die Krankenkassen aus. 

Durch den Beschluss des Hauptausschusses vom 19.1.17, dass es keine Ausschreibung der Rettungsdienstleistungen gibt, sondern deren Vergabe nach der Bereichsausnahme erfolgen soll, ist es dem derzeit einzigen freien Betreiber eines RTW in Köln nicht möglich, sich an einer Ausschreibung mit dem Zuschlag für ein Los zu beteiligen. 

Der Einsatz eines weiteren RTW, über den sofort verfügt werden kann, entlastet den Rettungsdienst, da ja nach dem Rettungsdienstbedarfsplan mindestens elf RTW zur ausreichenden Versorgung der Bevölkerung fehlen. 

Hinzu tritt, dass die Anbindung des betreffenden RTWs an die Leitstelle Voraussetzung für private Unternehmen ist, künftig Notfallsanitäter ausbilden zu können. Mehrere Ausbildungsstellen können so pro Jahr geschaffen werden. Dieses hilft auch, die auch von Berufsfeuerwehr und Hilfsorganisationen geklagten drohenden Personalengpässe abzufedern. 

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