Änderungsantrag zu TOP 6.4.1. - Änderung der der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln

Gem. Änderungsantrag Bündnis 90/Die Grüne-, CDU-, SPD-, Linke-, FDP- und Volt-Fraktion im Rat

04.09.2025 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

1. Der Rat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden Fassung, unter Berücksichtigung der folgenden Beschlüsse der Bezirksvertretungen:

§ 38 Absatz 1 a:

(1a) Anträge sind mit schriftlicher Begründung und einem Beschlussentwurf spätestens am 6. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung der Bezirksvertretung einzureichen. Für den Zugang gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 wird abweichend der 7. Arbeitstag vor der Sitzung vorgesehen, für die Aufgabe zur Post gemäß § 1 Absatz 2 Satz 5 der 8. Arbeitstag.

§ 38 Absatz 2:

(2) Für jede Sitzung der Bezirksvertretung können pro Fraktion oder pro fraktionslosem Mitglied der Bezirksvertretung nicht mehr als drei Anfragen mit jeweils höchstens fünf Unterfragen gestellt werden. Anfragen sind spätestens am 3. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung der Bezirksvertretung einzureichen; im Übrigen gilt § 4 dieser Geschäftsordnung entsprechend. Die Beantwortung einer Anfrage erfolgt spätestens in der übernächsten darauffolgenden Sitzung der Bezirksvertretung.

§ 38 Absatz 16:

Für die Bezirksvertreterinnen/Bezirksvertreter besteht weiterhin die Möglichkeit der schriftlichen Eingabe von Anträgen und Anfragen, die die Bürgerämter bei Bedarf in das elektronische Sitzungsmanagement-Programm eingeben.

§ 42:

Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister berichtet dem Rat bzw. den Bezirksvertretungen einmal im Jahr sowie fortlaufend im Ratsinformations-system über den Ausführungsstand der Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse bzw. der Bezirksvertretungen soweit diese Beschlüsse auf Anträgen der Fraktionen im Rat oder den Bezirksvertretungen zurückzuführen sind. Diejenigen Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, sowie die Beschlüsse der Unterausschüsse, sind von der Berichtspflicht ausgenommen.

2. Diese Geschäftsordnung tritt am 01.11.2025 in Kraft. Zugleich tritt die seit dem 01.07.2020 geltende Geschäftsordnung außer Kraft.

Begründung:

Erfolgt mündlich

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