Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu TOP 4.2 "Neue Standorte für den Drogenkonsumraum zur Entlastung des Drogenhotspots Neumarkt"

Antrag im Hauptausschuss

11.08.2025 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:
Es soll einer neuer Punkt 2 hinzugefügt werden, alle anderen Punkte verschieben sich dadurch nach hinten: „2. Bei der Suche nach alternativen Standorten muss auch berücksichtigt werden, dass sich der Drogenkonsum verändert hat. Der Einzug neuer Drogen wie Crack und Fentanyl sowie der Mischkonsum verlangen neue Konzepte für Drogenkonsumräume, welche auch den in-halativen Konsum berücksichtigen." Der letzte Satz von dem alten Punkt 2 (jetzt 3) soll wie folgt ergänzt werden: "Dieser sollen u.a.die Träger der Drogenhilfeangebote und Vertreter und Vertreterinnen der Fachstellen auch der Polizeipräsident...“


Neuer Punkt 5
„5. Die Oberbürgermeisterin sowie der zuständige Gesundheits- und Sozialdezernent wer-den gebeten, sich sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene für die Einrichtung eines Modellprojektes zur kontrollierten Abgabe von Suchtmitteln an Schwerstabhängige einzusetzen. Ausserdem müssen rechtliche Fragen zur Abgabe von Kleinstmengen innerhalb der
Drogenkonsumräume geklärt werden. Diese Veränderungen bedeuten aber auch, dass außerhalb
der Einrichtungen eine Null-Toleranz-Politik für den Konsum und Handel gelten
muss.“


Neuer Punkt 6
„6. Solange es keine räumlich stationäre Lösung für Mülheim gibt, sollen die mobilen Drogenkonsumräume kurzfristig wieder instandsgesetzt werden und weitere Drogenmobilangebote
in den Veedeln zum Einsatz kommen."

Neuer Punkt 7
„7. Ziel muss es sein, die am Neumarkt auftretenden Probleme möglichst schnell zu lösen. Eine alleinige Ausweitung der bestehenden Einrichtungen in der Innenstadt wäre kontraproduktiv. Nur durch flächendeckende, dezentrale, miteinander vernetzte Angebote kann ein nachhaltiger Ausweg aus der gegenwärtigen Krise geschaffen werden - für suchtkranke
Menschen, für Anwohner und Anwohnerinnen sowie für die Stadt und ihre Bürger und Bürgerinnen.“
 

Begründung:
Erfolgt mündlich.

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