Änderung Kölner Straßenordnung

30.01.2006 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

TOP 10 „2. Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Köln, insbesondere auf den Straßen und in den U-Bahn-Anlagen (Kölner Straßenordnung – KstO) vom 01.04.2005“ Die FDP-Fraktion hat folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen am 6. Februar 2005 setzen lassen, der einstimmig beschlossen wurde: Der Ausschuss möge beschließen: §4 „Werbung“ Absatz 1 und 2 werden zu einem Absatz 1 zusammengefasst und wie folgt formuliert. (1) Wer Schriften, Flugblätter oder sonstiges Infomaterial zu gewerblichen oder aus politischen, gemeinnützigen, mildtätigen, religiösen, kirchlichen, wissenschaftlichen oder ideellen Zwecken verteilt, ist verpflichtet, eine damit zusammenhängende Verunreinigung auf Straßen und Anlagen sofort zu beseitigen und insbesondere sein von Passanten in einem Umkreis von 100 m weggeworfenes Werbematerial unverzüglich wieder einzusammeln. Aus Absatz 3 wird dann Absatz 2 und § 22 Abs. 1 Nr. 4 wird nicht neu verfasst. Begründung: Die Beseitigung von Verunreinigungen durch das Verteilen von Schriften, Flugblättern und sonstigem Infomaterial auf Kölner Straßen und Anlagen muss für alle Verteilenden zur Pflicht und bei Pflichtverletzung geahndet werden. Eine Differenzierung zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Zwecken des Verteilens ist hierbei unnötig, da eine Verunreinigung eine Verunreinigung bleibt, ob sie nun durch gewerbliche oder durch nicht gewerbliche Zwecke entsteht. Ein generelles Verbot des Verteilens aus gewerblichen Zwecken, unabhängig des Tatbestandes einer Verunreinigung, wäre unverhältnismäßig, würde nur der Kölner Wirtschaft schaden und ist deshalb aus der Verordnung herauszunehmen.

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