Resolution zur Gemeindefinanzreform
19.03.2002 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
In der heutigen Ratssitzung wurden in einer gemeinsamen Resolution aller Fraktionen die Finanz- und Innenminister des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Mitglieder des Deutschen Bundestags und des Landtags Nordrhein-Westfalen aufgefordert, umgehend die Grundlagen für eine umfassende Gemeindefinanzreform zu schaffen. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion Dietmar Repgen begründete für die Liberalen diese Initiative. Der Rat der Stadt Köln bekräftigte, dass die Gemeindefinanzreform Voraussetzung des Finanzstabilitätspakts von Bund, Ländern und Gemeinden sein muss. Er begrüßte, dass der Deutsche Bundestag im Frühjahr 2002 eine Kommission einsetzen wird, die sich mit dem grundsätzlichen Problem des kommunalen Finanzsystems befassen soll. Er fordert, dass die Gemeinden frühzeitig an allen Staatsverträgen, Gesetzesentwürfen und Rechtsverordnungen, die das Recht der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz und Art. 78, 79 der Landesverfassung NRW berühren, beteiligt werden, die gesetzliche Festschreibung des Konnexitätsprinzips auf Bundes- und Landesebene und dessen strikte Einhaltung, d. h. das derjenige Gesetzgeber, der den Städten, Gemeinden und Kreisen kostenträchtige Aufgaben überträgt, auch für die Finanzierung der Aufgaben aufkommen muss. Weiter fordert der Kölner Stadtrat, die Verstetigung der kommunalen Einnahmen durch Schaffung eines höheren eigenständigen Steueranteils der Kommunen als verlässliche Einnahmequelle. Eine höhere Beteiligung der Kommunen am Aufkommen der Gemeinschaftssteuern ist zu prüfen. Der Erhalt und der Ausbau der kommunalen Finanzautonomie ist durch eine Reform der kommunalen Steuern mit eigenem Hebesatzrecht unter Berücksichtigung der Teilhabe an der Wertschöpfung der Kommune sicherzustellen und die Steuerkraft der Gemeinden ist bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung zeitnah an der tatsächlichen Steuerkraft zu berücksichtigen, um Periodensprünge zu vermeiden. Als letzten Eckpunkt fordert der Rat die Erhöhung des kommunalen Handlungsspielraums durch die Begrenzung von Pflichtaufgaben bzw. die Abschaffung oder Reduzierung von Vorgaben für die Aufgabenerfüllung sowie die Pauschalierung von Fördermitteln. Hier geht es zu dem entsprechenden Beschluss.