Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung sorgt für mehr Wahlfreiheit
Platzausbau und Qualität der Kitas ins Verhältnis setzen
05.08.2013 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Seit dem 1. August haben Eltern von Kindern unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz. Die christlich-liberale Bundesregierung unterstützt die Länder beim Ausbau der Kindertagesstätten und gibt kräftige finanzielle Hilfen. Dazu erklärt die Kinder- und Jugendpolitische Sprecherin, Sylvia Laufenberg:
„Hiermit haben wir einen großen Schritt auf dem Weg zu einem urliberalen Ziel geschafft: echte Wahlfreiheit für Familien. Ab sofort hat jedes Kind unter drei Jahren einen rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Bund Ländern und Kommunen bis 2014 insgesamt 5,4 Milliarden Euro zum Ausbau und Betrieb der Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt. Ein 10-Punkte-Programm der Bundesregierung stärkt zudem die Kindertagespflege und fördert die Kinderbetreuung. Die christlich-liberale Koalition unterstützt überdies mit der „Offensive Frühe Chancen“ die Sprachförderung von Kindern in 4.000 Schwerpunkt-Kitas. 400 Millionen Euro hat die Bundesregierung dafür zur Verfügung gestellt.
Auch wenn für Großstädte wie Köln die bisherigen Plätze immer noch nicht ausreichen und wir daher auch in den nächsten Jahren weitere Ausbauanstrengungen unternehmen werden, gilt es, in Zukunft das Thema Qualität der Kitas neben der Quantität in den Vordergrund zu stellen.“