Landeshundeverordnung kritisiert

21.01.2002 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR) erneut die umstrittene Landeshundeverordnung thematisiert. Hierzu erklärt Dietmar Repgen, der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln: „Nach Auffassung von Juristen und Politikern ist die Landeshundeverordnung in Teilen verfassungswidrig. Dennoch müssen die Kommunen in NRW sie in allen Details umsetzen. Hierzu gehört auch die Anmelde- bzw. Genehmigungspflicht für sogenannte Anlage 1- und 2-Hunde und sogenannte 20/40er Hunde. Die Anlagen 1 und 2 der Landeshundeverordnung enthalten Rasselisten mit als gefährlich eingeschätzten Hunden, die 20/40er-Regelung bestimmt, dass Hunde ab 20 kg Körpergewicht und einer Widerristhöhe von 40 cm meldepflichtig sind. Die FDP in NRW hat die Landeshundeverordnung stets bekämpft und im Sommer 2000 einen 10-Punkte-Katalog zusammengestellt, wie der Umgang mit gefährlichen Hunden künftig ausgestaltet werden soll. Als liberale Kommunalpolitiker stellen wir uns hier in Köln insbesondere die Frage, wie die genannten Bestimmungen der Landeshundeverordnung überhaupt umzusetzen sind. Des weiteren beklagen wir, dass durch die Landeshundeverordnung Kosten in erheblichem Umfang auf die Kommunen abgewälzt wurden. In ganz NRW liegen die Kosten für die Umsetzung der Landeshundeverordnung nach unseren Schätzungen bei rund 10 Mio. Euro. Bei der ohnehin angespannten Haushaltslage der Kommunen ist dieser Betrag keineswegs eine zu vernachlässigende Größe.“ Hier geht es zu der entsprechenden Anfrage.

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