Gebauer: Unterricht in allen Förderschulen wieder möglich

Wiederaufnahme des Schulbetriebs

24.05.2020 Meldung Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Öffnung der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung (GE) sowie Körperliche und motorische Entwicklung (KME) beschlossen. Die Wiederaufnahme des Unterrichts an diesen Förderschulen erfolgt ab dem morgigen 25. Mai 2020. Mit allen Beteiligten und zuletzt auch mit den Schulträgern wurde dieses Vorgehen zuvor abgestimmt.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer sagte dazu: „Es ist das Ziel der Landesregierung, allen Schülerinnen und Schülern bis zu den Sommerferien wieder einen Schulbesuch zu ermöglichen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung aller Förderschwerpunkte, bei denen dies aus gesundheitlichen Gründen möglich ist, da gerade sie von den Schulschließungen besonders hart betroffen sind. Es ist gut, dass ab kommende Woche auch die Kinder der Förderschulen für geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung an den Schulstart gehen.“

Die bisherige Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts erfolgte seit dem 23. April auch bereits an vielen Förderschulen, vor allem für die Schülerinnen und Schülern, die in diesem Schuljahr einen zielgleichen Schulabschluss anstreben. Die Landesregierung wollte bei der Aufnahme des Unterrichts einen Gleichklang mit den allgemeinen Schulen erreichen. Somit waren schon bei den ersten Schritten zur Wiederaufnahme des Unterrichts ein Großteil der Förderschulen und das Gemeinsame Lernen einbezogen.

Die Tatsache, dass die Wiederaufnahme des Unterrichts an diesen Förderschulen noch nicht direkt erfolgte, hatte verschiedene Gründe. So stellen die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln, die Bereitstellung von besonderem Schutzmaterial und die Organisation des Schülertransports, insbesondere an den Förderschulen GE und KME, ganz besondere Herausforderungen für die unterschiedlichen Beteiligten vor Ort dar. Deshalb waren weitere Klärungen notwendig, um Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bestmöglich schützen zu können.

Um allen Schülerinnen und Schülern in dieser außergewöhnlichen Zeit einen gleichen Zugang zur Schule zu ermöglichen, ist es erforderlich, in einem Verantwortungsdreieck aus Schulleitungen der Förderschulen GE und KME, der Schulaufsicht und dem Schulträger ein schulspezifisches Konzept abzustimmen. Das Konzept der Schule stellt sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler, deren Schulbesuch vor dem Hintergrund ihres Gesundheitszustands möglich ist, wieder die Schule besuchen können. Dabei soll ein Einvernehmen mit den Eltern erzielt sowie ein transparenter und verbindlicher Plan erarbeitet werden, aus dem ersichtlich wird, an welchen Tagen die einzelnen Schülerinnen und Schüler bzw. die verschiedenen Lerngruppen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht haben.

Diese Tage sollen in der Regel in dem für diese Schulen typischen Ganztagsbetrieb erfolgen. Die an den Schulen einzuhaltenden Abstandsgebote, Hygienevorschriften und Infektionsschutzmaßnahmen werden in der Regel wie an anderen Schulen auch zur Bildung von kleineren Lerngruppen führen, abhängig von den räumlichen und personellen Kapazitäten.

„Die Schulöffnung auch der letzten noch geschlossenen Förderschulen war der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Es war allen Beteiligten bewusst, dass insbesondere in den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung besondere Vorkehrungen getroffen und mit allen Beteiligten breit diskutiert werden mussten. Die jetzt gefundenen Regelungen bieten eine sehr gute Grundlage dafür, dass auch in diesen Förderschulen die Schülerinnen und Schüler wieder unterrichtet und gefördert werden können. Darüber freue ich mich auch persönlich außerordentlich“, so Ministerin Gebauer.

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Yvonne Gebauer, MdL

Yvonne Gebauer, MdL

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