FDP begrüßt Verbot der Videoüberwachung am Breslauer Platz

Görzel: Verhältnismäßigkeit muss bei Grundrechtseingriffen stets gewahrt werden

21.01.2021 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Volker Görzel, stv. Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion

Die Polizei in Köln muss die Videoüberwachung des Breslauer Platzes bis zur Entscheidung über die Klage eines Bürgers einstellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Das Gericht rügte, dass die geringe Anzahl von Straftaten eine Videoüberwachung nicht rechtfertigen würde. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Volker Görzel:

„Wir unterstützen sehr das Ziel, Köln sicherer zu machen. Als Rechtsstaatspartei allerdings nicht um jeden Preis.

Zwar mag eine Videoüberwachung hilfreich und geeignet sein, Straftaten zu verhindern oder aufzudecken. Allerdings muss es bei einem gravierenden Grundrechtseingriff immer eine besonders schwerwiegende Begründung geben. Das war wohl am Breslauer Platz nicht der Fall. Man knackt auch mit einem Vorschlaghammer keine Walnuss.

Das kann an anderen Orten in Köln jedoch wieder anders aussehen. Wir verfolgen daher gespannt, wie das Verwaltungsgericht über die weiteren anhängigen Klagen zur Videoüberwachung auf den Ringen, Ebertplatz, Dom/Hbf. etc. entscheiden wird

Gerade in Corona-Zeiten spüren wir den Wert des Verhältnismäßigkeitsprinizips. Das gilt auch in anderen Bereichen staatlichen Handelns“

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Volker Görzel, MdR

Volker Görzel, MdR

Stellv. Vorsitzender der FDP Ratsfraktion

Sprecher für Wirtschaft, Verwaltung, Recht und Rechnungsprüfung der Ratsfraktion

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