Breite: Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger entlasten

Statement zur Verdopplung der Verjährungsfrist für die Erschließungskosten

28.03.2023 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

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Die schwarz-grüne Landesregierung plant, die Verjährungsfrist für die Erschließungskosten neu gebauter Straßen zu verdoppeln. Damit wickelt die CDU ein Projekt wieder ab, dass sie noch im April 2022 gemeinsam mit der FDP beschlossen hatte.

„Sobald der Teer vor der Haustür der Bürgerinnen und Bürger trocken ist, hat die Kommune bisher zehn Jahre Zeit, die sog. Erschließungsbeiträge bei den Anliegern einzuziehen. Danach verfallen alle Beitragspflichten für die Bürgerinnen und Bürger. Jetzt will die CDU diese Frist aber auf zwanzig Jahre hochsetzen“, erklärt FDP-Fraktionsgeschäftsführer, Ulrich Breite. „Wir halten diese kurzfristig angekündigte Neuregelung für unverhältnismäßig und beliebig. Ich fordere die Kölner Landtagsabgeordneten, insbesondere von CDU und Grünen auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen.“

“Mit den Plänen öffnet die Ministerin die Büchse der Pandora. Die Bürgerinnen und Bürger in NRW benötigen Planungssicherheit. Sie müssen sich in Krisenzeiten darauf verlassen können, dass politische Entscheidungen Bestand haben und nicht mit der Wetterfahne gedreht werden. Der Erwerb von Eigentum ist bei den meisten Menschen mit einem strikten Finanzierungsplan verbunden.

Schon bei den Abwassergebühren entschied sich CDU-Ministerin Scharrenbach unlängst dazu, den Kommunen etwas Gutes zu tun und dafür die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu belasten. „Wir erkennen hier ein Muster. Uns Freien Demokraten ist im Gegensatz dazu aber klar: Wenn alles teurer wird, muss es jemanden geben, der entlastet. Wir fordern Ministerin Scharrenbach dazu auf, dass sie ihre Pläne im Gesetzesentwurf revidiert und die bestehende 10-Jahres-Frist beibehält“, so Breite abschließend.

Zwischenzeitlich wurde eine Petition aufgesetzt, um die Gesetzesänderung noch zu verhindern, die hier unterzeichnet werden kann:

 

LINK: https://chng.it/kf9dksYD

 

Zum Hintergrund:

Eine Kommune muss, wenn sie das erste Mal eine Straße errichtet, die Anlieger an den Kosten beteiligen. Die Beiträge können erhoben werden, wenn der Straßenbau beendet ist. Wenn mehrere Jahrzehnte verstreichen und dann der Beitragsbescheid bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt, kann das eine große Überraschung sein und Finanzierungsprobleme auslösen.

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Ulrich Breite, MdR

Ulrich Breite, MdR

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