Bahnhof Belvedere: Gerichtsurteil lässt einen fassungslos zurück
Breite: Stadt soll vor das OVG Münster ziehen und gesunden Menschenverstand siegen lassen
12.08.2025 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Der Bahnhof Belvedere stellt das älteste Bahnhofsgebäude Deutschlands dar und ist somit ein einzigartiges Kulturerbe Kölner und deutscher Geschichte. Mit stolzen 186 Jahren steht das Haus Belvedere noch immer in seiner Originalgestalt in Müngersdorf und hält Wind und Wetter stand. Nur gegen eine Platane, dessen Wurzel sich durch das Kulturerbe frisst, scheint der Bahnhof machtlos zu sein. Seit nunmehr über einem Jahrzehnt bedroht ein Baum die Bausubstanz. Damit ist das Kulturerbe stark einsturzgefährdet.
Nach langem Hin und Her wollte die Stadt Köln den Baum nun entfernen. Doch ein der Naturschutzbund erhob Klage beim Verwaltungsgericht und das Gericht entschied: Der Baum bleibt stehen. Er stehe unter dem Schutz des Landschaftsplans der Stadt und die Rechte des Baumes seien mit denen des Denkmals gleichwertig und damit abzuwägen. Das Gericht entschied sich für die Rechte des Baumes und gegen das Kulturdenkmal. Der Einsturz sei möglich, aber nicht sicher.
Die FDP-Fraktion fordert seit Beginn der Diskussion den Erhalt des Bauwerks und die Fällung der einen von sieben Platanen. Ulrich Breite, Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Kölner Rat mahnt: „Es kann nicht sein und klingt nach Satire, dass wir einen in Köln weit verbreiteten Baum gegenüber einem beinahe zwei Jahrhunderte alten Denkmal den Vorzug geben und dessen Einsturz in Kauf nehmen.
Das Verwaltungsgerichtsurteil wird dem kulturellen und historisch einzigartigen Erbe des Bahnhofes Belvedere überhaupt nicht gerecht. Dagegen ist die zu fällende Platane weder einzigartig noch eine gefährdete Baumart und gehört auch noch zu den schnellwachsenden Arten. Eine Ersatzpflanzung wäre somit die richtige Lösung.
Breite warnt: „Das Urteil stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar: Wenn wir zulassen, dass ein einzelner Baum oder Strauch wichtiger ist als Denkmalschutz, dann können wir sämtliche historische Gebäude bald abreißen. Beinahe sarkastisch wirkt es, wenn die Stadt den anstehenden Tag des Denkmals unter das Motto „WERT-voll: unbezahlbar oder unersetzlich?“ stellt.
Mit gesundem Menschenverstand lässt sich dieses Gerichtsurteil jedenfalls kaum erklären”, so Breite. Die Stadt muss nun ihrer Verantwortung für unser kulturelles und historisches Erbe gerecht werden, Beschwerde gegen das Urteil erheben und den Gang nach Münster antreten. „Wir haben die große Hoffnung, dass das Urteil nicht Bestand haben wird und der gesunde Menschenverstand hier siegt.“, so Breite abschließend.






