Parteien kritisieren Aufruf zum Verzicht
Der Vorschlag des Oberbürgermeisters begünstige die CDU, urteilen SPD, Grüne und FDP.
Von Andreas Damm
Mit seinem Vorschlag, im Kommunalwahlkampf 2004 auf die Plakatständer an Bäumen und Masten zu verzichten, ist Oberbürgermeister Fritz Schramma bei den Parteien überwiegend auf Kritik gestoßen. SPD-Chef Jochen Ott sprach am Freitag von einem „durchsichtigen Versuch eines CDU-Oberbürgermeisters, die Wettbewerbsgleichheit der Parteien zu zerstören“. FDP-Vorsitzender Reinhard Houben sagte: „Es kann nicht sein, dass diese preiswerte Werbemöglichkeit der SPD, der FDP und den Grünen aus der Hand geschlagen wird, und die CDU macht Scheckbuchwahlkampf.“ Die Vorsitzende der Grünen, Csilla Imre, findet den Vorschlag „nicht besonders fair und wenig durchdacht“.
Hintergrund der Ablehnung: Zwar sollen auf Wunsch Schrammas keine so genannten Dreieckständer mehr aufstellt werden. Gegen die vergleichsweise teure Werbung auf Großflächen hat der Oberbürgermeister jedoch nichts einzuwenden. Weil sich allein die CDU eine derartige Reklame leisten könne, sieht Sozialdemokrat Ott „die Chancengleichheit gefährdet“.
Die Parteien haben einen gesetzlichen Anspruch auf öffentliche Wahlwerbung. Schramma nennt zwei Gründe für eine freiwillige Beschränkung: Den Parteien blieben Ausgaben erspart, den Bürgern die „wochenlange Verschandelung des Stadtbilds“. Für FDP-Chef Houben „ist die CDU der größte Verschmutzer der Stadt“. Das hätten die Oberbürgermeisterwahlen gezeigt. Die FDP dagegen habe nicht mehr als 130 Ständer aufgestellt.
Wie die Liberalen sehen SPD, Grüne und PDS sich finanziell nicht in der Lage, große Plakatflächen zu mieten. „Wir haben kein Geld, um kommerzielle Werbung zu betreiben und sind auf die Dreieckständer angewiesen“, sagte Grünen-Chefin Imre. Ähnlich äußerte sich PDS-Ratsherr Jörg Detjen. CDU-Fraktionsvize Karl-Jürgen Klipper geht davon aus, „dass man einen vernünftigen Kompromiss finden kann“. Die Kölner SPD, so Ott, „wird sich an jeder Vereinbarung beteiligen, die die Reduzierung aller Wahlkampfmaterialien umfasst und nicht einseitig bei den Dreieckständern ansetzt“.
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