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04.07.2012
Kölnische Rundschau
Pressespiegel
"Der MAD hat ausgedient"
Interview mit dem früherem Bundesinnenminister und Kölner Gerhart Baum (FDP) mit Ulla Thiede über die NSU-Affäre
Nimmt mit Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm der Richtige seinen Hut oder ist er ein Bauernopfer?
Fromm geht, obwohl ihm bisher erkennbar keine Schuld zuzurechnen ist. Deshalb verdient er für diesen Schritt Respekt. Bauernopfer wäre er nur, wenn Bundesinnenminister Friedrich Rücktrittsforderungen ereilt hätten. Dies ist nicht der Fall. Allerdings muss man fragen: Was haben denn die Länder für Konsequenzen gezogen? Dort sind ja bei den Verfassungsämtern auch schwere Pannen passiert.
Wie beurteilen Sie die Vernichtung von Akten im Zusammenhang mit der Ausspähung der thüringischen rechtsextremistischen Szene?
Es war ein großer Fehler, dass die Sicherheitsbehörden vorhandene Informationen nicht richtig eingeordnet, nicht konsequent verfolgt und nicht ausgetauscht haben. Vielleicht haben einige auch die rechtsextremistische Gefahr nicht ernst genug genommen. Es steht heute fest: Einige der Taten hätten verhindert werden können.
Können Sie sich vorstellen, dass die Akten zufällig geschreddert wurden?
Vieles spricht dafür, dass jemand oder eine Gruppe innerhalb des Verfassungsschutzes Spuren vernichten wollte, die zur Aufklärung dieses Skandals hätten beitragen können. Die Frage ist, welche Regeln es für die Vernichtung gibt und ob sie beachtet wurden.
Steht der Verfassungsschutz derzeit vor seiner schwersten Bewährungsprobe?
Man muss sich vor Übertreibungen hüten. Erst einmal muss diese Affäre aufgeklärt werden.
War es ein Fehler, dass unter Bundesinnenminister Schäuble im Bundesamt die Abteilungen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Linksextremismus zusammengelegt wurden? Immerhin gegen den damaligen Rat von Fromm.
Ich sehe das ganz so wie der Fachmann Fromm. Auch ich wäre nicht im Ernst darauf gekommen, beide Bereiche zusammenzulegen. Sie haben nicht wirklich etwas miteinander zu tun.
Haben wir mit Bundesnachrichtendienst, Militärischem Abschirmdienst (MAD) und Verfassungsschutz drei Organisationen, die sich bei den Geheimdienstaufgaben gegenseitig behindern?
Verbesserter Informationsaustausch zwischen allen Behörden, auch zu der Polizei, ist eine der Lehren aus dem Skandal. Sicherheitsbehörden neigen zur Abschottung, gewonnene Erkenntnisse werden als Herrschaftswissen betrachtet, das man eifersüchtig hütet. Über die Existenzberechtigung des MAD kann man seine Zweifel haben. Er war wichtig zur Zeit des Kalten Krieges, als auch die Bundeswehr bedroht war. Seit dem Zusammenbruch des Kommunismus hat der MAD ausgedient.
Brauchen wir ein Bundesamt und 16 Landesämter für Verfassungsschutz?
Wir können auf die regionalen Behörden nicht verzichten. Die Alternative wäre eine Superbehörde, die die Nähe zu den Milieus vor Ort verlieren würde. Wer glaubt, den Verfassungsschutz abschaffen zu müssen, verzichtet auf ein wichtiges Instrument der wehrhaften Demokratie. Er verzichtet auf Erkenntnisse nicht nur über Extremismus, sondern auch über Spionage und Terrorismus. Bewusst ist die Aufgabe nicht der Polizei überantwortet worden. Die Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten ist eine Errungenschaft des Rechtsstaates.
Fromm geht, obwohl ihm bisher erkennbar keine Schuld zuzurechnen ist. Deshalb verdient er für diesen Schritt Respekt. Bauernopfer wäre er nur, wenn Bundesinnenminister Friedrich Rücktrittsforderungen ereilt hätten. Dies ist nicht der Fall. Allerdings muss man fragen: Was haben denn die Länder für Konsequenzen gezogen? Dort sind ja bei den Verfassungsämtern auch schwere Pannen passiert.
Wie beurteilen Sie die Vernichtung von Akten im Zusammenhang mit der Ausspähung der thüringischen rechtsextremistischen Szene?
Es war ein großer Fehler, dass die Sicherheitsbehörden vorhandene Informationen nicht richtig eingeordnet, nicht konsequent verfolgt und nicht ausgetauscht haben. Vielleicht haben einige auch die rechtsextremistische Gefahr nicht ernst genug genommen. Es steht heute fest: Einige der Taten hätten verhindert werden können.
Können Sie sich vorstellen, dass die Akten zufällig geschreddert wurden?
Vieles spricht dafür, dass jemand oder eine Gruppe innerhalb des Verfassungsschutzes Spuren vernichten wollte, die zur Aufklärung dieses Skandals hätten beitragen können. Die Frage ist, welche Regeln es für die Vernichtung gibt und ob sie beachtet wurden.
Steht der Verfassungsschutz derzeit vor seiner schwersten Bewährungsprobe?
Man muss sich vor Übertreibungen hüten. Erst einmal muss diese Affäre aufgeklärt werden.
War es ein Fehler, dass unter Bundesinnenminister Schäuble im Bundesamt die Abteilungen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Linksextremismus zusammengelegt wurden? Immerhin gegen den damaligen Rat von Fromm.
Ich sehe das ganz so wie der Fachmann Fromm. Auch ich wäre nicht im Ernst darauf gekommen, beide Bereiche zusammenzulegen. Sie haben nicht wirklich etwas miteinander zu tun.
Haben wir mit Bundesnachrichtendienst, Militärischem Abschirmdienst (MAD) und Verfassungsschutz drei Organisationen, die sich bei den Geheimdienstaufgaben gegenseitig behindern?
Verbesserter Informationsaustausch zwischen allen Behörden, auch zu der Polizei, ist eine der Lehren aus dem Skandal. Sicherheitsbehörden neigen zur Abschottung, gewonnene Erkenntnisse werden als Herrschaftswissen betrachtet, das man eifersüchtig hütet. Über die Existenzberechtigung des MAD kann man seine Zweifel haben. Er war wichtig zur Zeit des Kalten Krieges, als auch die Bundeswehr bedroht war. Seit dem Zusammenbruch des Kommunismus hat der MAD ausgedient.
Brauchen wir ein Bundesamt und 16 Landesämter für Verfassungsschutz?
Wir können auf die regionalen Behörden nicht verzichten. Die Alternative wäre eine Superbehörde, die die Nähe zu den Milieus vor Ort verlieren würde. Wer glaubt, den Verfassungsschutz abschaffen zu müssen, verzichtet auf ein wichtiges Instrument der wehrhaften Demokratie. Er verzichtet auf Erkenntnisse nicht nur über Extremismus, sondern auch über Spionage und Terrorismus. Bewusst ist die Aufgabe nicht der Polizei überantwortet worden. Die Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten ist eine Errungenschaft des Rechtsstaates.
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