Einen Gerichtstermin zum Thema Bettensteuer wird es voraussichtlich Mitte des Jahres geben. Laut einem Sprecher des Kölner Verwaltungsgerichts wird die Klage des Altstadt-Hoteliers Wolf Hönigs bevorzugt behandelt. Die Stadt habe inzwischen ihre Stellungnahme abgegeben.
Ein Sprecher des Kölner Verwaltungsgerichts sagte auf Radio Köln-Anfrage, obwohl man die Klage gegen die Bettensteuer bevorzugt behandele, werde es wohl noch rund ein halbes Jahr dauern, ehe es einen Termin gebe. Die Zusatzsteuer von fünf Prozent pro Übernachtung ist in den Augen des klagenden Hoteliers verfassungswidrig.
Er sagte uns, dass er in einer Woche auf Antrag der FDP bei einer öffentlichen Anhörung im Landtag dabei sei. Er solle dort als ein Experte in Sachen Bettensteuer befragt werden. Er glaube aber nicht, dass die Anhörung in seinem Sinne zu etwas führen werde.
Der Hotel- und Gaststättenverband in Köln rechnet mit einem Erfolg des Hoteliers. Das Kölner Kassen- und Steueramt sieht dem Gerichtstermin gelassen entgegen.
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