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18.08.2010

Kölnische Rundschau

Pressespiegel

Gerichtsentscheid zu Gereon ist umstritten

Das alte Historische Archiv am Gereonskloster wird freigestellt
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Das alte Historische Archiv am Gereonskloster wird freigestellt
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Das alte Historische Archiv am Gereonskloster wird freigestellt
Befürworter und Gegner des Baustopps: Auch in der Politik herrscht keine einheitliche Meinung

Von Stefan Volberg

Die Reaktionen auf den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln, wonach ein Baustopp für die Umgebung von St. Gereon verfügt wurde, sind unterschiedlich. Professor Peter Canisius vom Bündnis für Stadtbaukultur hält die Entscheidung für „absolut richtig. Der Beschluss ist eine gute Voraussetzung für das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Wenn das positiv ausgeht, wird das dazu führen, dass das Höhenkonzept eingehalten wird“.

Grünen-Fraktionschefin Barbara Moritz verneint die Frage, ob der geplante Bau gegen das städtische Höhenkonzept verstoße: „Ich sehe das nicht so. Ein Gericht spricht ja kein Gottesurteil. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Beschluss Bestand hat.“ Für die FDP, die gegen das Höhenkonzept gestimmt hatte, meint Fraktionschef Ralph Sterck: „Wir haben gesagt, dass man sich die einzelnen Bebauungspläne angucken und entscheiden muss, was angemessen ist. Die 22,50 Meter oder andere Höhen können nicht das letzte Wort sein, sonst kriegen wir kräftige Probleme. Dann werden Entwicklungen blockiert.“

Haus- und Grund-Hauptgeschäftsführer Thomas Tewes meint: „Das ewige Argument, es rechnet sich nicht, zieht nicht.“ Hier gehe es nicht um wirtschaftliche Interessen, sondern um das kulturelle Erbe einer Stadt. Die Begründung, es handele sich „nur um ein Staffelgeschoss“, lässt Tewes nicht gelten. „Das Spiel hatten wir schon einmal, damals mit dem Interkonti-Hotel. . . Was daraus geworden ist, kann jeder sehen, der von der Deutzer Brücke in die Stadt fährt.“

Karl Jürgen Klipper (CDU) bedauert „außerordentlich, dass zwischen Investor, Stadt und Kirchengemeinde keine Einigung möglich war. Wir müssen uns die Begründung der Entscheidung genau anschauen. Ich bin überzeugt, dass keine so starke Beeinträchtigung vorliegen würde“. Wenn das Gericht jedoch endgültig so entscheide, „würden wir ohne Wenn und Aber sagen: runter mit der Höhe! Aber das hätte enorme Auswirkungen. Dann wären Ausnahmen durch Bebauungspläne nicht mehr möglich“.

Jörg Detjen (Die Linke) kritisierte die Stadt: „Die Stadt muss nun ihren Umgang mit dem erst 2007 beschlossenen Höhenkonzept überdenken. Es kann nicht sein, dass sie bei der erstbesten Gelegenheit dem Druck von Investoren nachgibt und das Höhenkonzept aufweicht.“


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