Noch ist Bauantrag für neue Zentralmoschee der Ditib nicht gestellt
Der Stadtentwicklungsausschuss ist üblicherweise ein Ort lebhafter Debatten. Immerhin geht es dort um die städtebauliche Weiterentwicklung in der Domstadt. In der gestrigen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wurden allerdings die strittigsten Punkte von der Tagesordnung genommen. So beantragte die CDU-Fraktion, die Vorlagen zum Wohnungsbauprogramm 2015 sowie zum Bio-Campus ohne Votum in den Rat zu vertagen. Auch der mit Spannung erwartete Tagesordnungspunkt zum geplanten Golfplatz in Köln-Widdersdorf war am Donnerstag (22. November 2007) nicht Gegenstand der Debatte. Dafür legte die Stadtverwaltung umfangreiche Konzepte wie die Vorlage zur Integrierten Raumanalyse Kölns und des Umlands vor. "Vielzu spät und viel zu viel, um darüber entscheiden zu können", kritisierten Grünen-Fraktionschefin Barbara Moritz und SPD-Fraktionsgeschäftsführer Michael Zimmermann.
Jüngste Medienberichte über Verzögerungen bei der Umsetzung der Baumaßnahmen durch die Ditib veranlassten den Ausschuss aber an diesem Punkt noch einmal einen Sachstand einzufordern. FDP-Fraktionschef Ralph Sterck kritisierte die Verwaltung, dass der Ausschuss nicht zum ersten Mal wichtige Neuigkeiten bei einem so sensiblen Thema wie dem Bau einer Ditib-Zentralmoschee auf die Berichterstattung der Lokalpresse angewiesen zu sein. „Eine Info der Verwaltung wäre schön gewesen“, so Sterck. Baudezernent Bernd Streitberger erläuterte den Ratsmitgliedern, dass die Stadt selbst noch mit der Einarbeitung und Bearbeitung der über 100 eingegangenen Anregungen aus der Offenlage beschäftigt sei. Unabhängig davon ist es aber möglich, bereits eine Abbruchgenehmigung für den Abriss der Bestandsbauten zu erteilen. Das sei auch bereits geschehen, wie Streitberger erklärte.
Allerdings müssten die Randbedingungen (insbesondere durch verkehrliche Maßnahmen) noch in einem städtebaulichen Vertrag justiert werden. Zudem habe die Stadt eine Vergrößerung der unterirdischen Parkflächen auf inzwischen 200 Stellplätze gefordert. Dem habe der Bauherr Ditib zugestimmt. Streitberger zeigte sich zuversichtlich, damit das Parkplatzproblem entschärft werde. Nun liege es am Bauherrn selbst, aktiv zu werden. „Der Bauantrag kann jederzeit gestellt werden. Bei komplexen Bauprojekten verknüpfen wir beide Schritte (Abrissgenehmigung und Genehmigung des Neubaus auf Antrag gemäß §33 BauGesetzBuch) häufig. Öffentliche Belange stehen dem nicht entgegen“, so Streitberger wörtlich. Trotz Diskussion über Höhe und Form der Minarette scheint sich aufseiten des Bauherrn der Wunsch heraus zu kristallisieren, dass an der ursprünglichen (klassischen) Form festgehalten werden soll. Eine endgültige Entscheidung sei aber auch hier noch nicht gefallen, hieß es dazu abschließend. (23.11.2007)
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05.12.2007
Köln Nachrichten
Pressespiegel
Sachstand zum Moscheebau im Stadtentwicklungsausschuss
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