FDP-Fraktion misstraut den Äußerungen des Kämmerers und verlangt Akteneinsicht
Einem Ratsbeschluss zufolge müssten 2005 fünf Prozent der Müllabfuhr privatisiert werden. Doch die Verwaltung sah keinen Anlass zu handeln.
Von Andreas Damm
FDP-Fraktionsvorsitzender Ralph Sterck hat den früheren Bündnispartner CDU in einer abfallpolitischen Angelegenheit um Amtshilfe gebeten. Die Union soll den Liberalen zur Akteneinsicht in die Verträge und Verhandlungsprotokolle zur Übernahme der Abfallwirtschaft durch die Stadtwerke verhelfen; die FDP-Fraktion selber ist dazu nicht berechtigt, da sie nur vier Mitglieder hat und somit nicht über das erforderliche Fünftel der Sitze verfügt. Die Bitte hat einen delikaten Hintergrund: FDP-Fraktionsvorsitzender Ralph Sterck vermutet, die CDU-geführte Stadtverwaltung könnte einen Ratsbeschluss zur Teilprivatisierung der Müllabfuhr missachtet haben.
Sterck ließ den Brief an seinen CDU-Amtskollegen Josef Müller gestern durch einen Boten überbringen. In dem Schreiben erinnert der FDP-Politiker an einen Beschluss vom 26. Juni 2002. An diesem Tag hatte der Rat einstimmig entschieden, dass die Stadtwerke den vormals von Trienekens gehaltenen 49,9-Prozent-Anteil an der Kölner Müllabfuhr übernehmen sollten. Trienekens hatte sich aus kartellrechtlichen Gründen von seinem Anteil trennen müssen. CDU und FDP stellten an die Verstaatlichung mehrere Bedingungen: dass die Gebühren bis 2009 stabil bleiben und die Müllabfuhr schrittweise privatisiert wird. Zum 1. Januar 2005 sollten „mindestens fünf Prozent der Abfuhrdienste an Private übergehen“. Weitere Aufträge an private Entsorgungsunternehmen sollten möglichst von 2007 an folgen. Damit wollte das schwarz-gelbe Bündnis die Kölner Abfallwirtschaft dem Wettbewerb öffnen.
Ebenjenes Ziel sieht die FDP gefährdet. Denn um mit der Teilprivatisierung zu beginnen, hätte die Stadtverwaltung die Ausschreibung längst vorbereiten müssen. Auf seine Nachfrage hin bekam Sterck von der Verwaltung in der jüngsten Ratssitzung zu hören, der Beschluss vom Juni 2002 sei aus gutem Grunde ohne Wirkung gelieben. Der Rat habe seine Forderungen seinerzeit „nach Vertragsabschluss“ gestellt, betonte Stadtkämmerer Peter-Michael Soénius mehrfach; und somit habe die Verwaltung sich kein Versäumnis zuschulden kommen lassen. Warum er die Politiker nicht schon damals über diese Rechtslage informiert hat, erwähnte der Kämmerer mit keinem Wort.
Die FDP will sich mit der Antwort nicht zufrieden geben. Offenbar ließen sich seine Fragen nur durch einen Einblick in die Akten klären, sagte Sterck. Sollte die CDU sich seiner Bitte widersetzen, „wäre das ein Skandal. Dann müssen wir annehmen, dass der Kämmerer gedeckt werden soll, weil es etwas zu vertuschen gibt“
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25.08.2004
Kölner Stadt-Anzeiger
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