Die FDP-Fraktion hat folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der oben genannten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses setzen lassen.
Der Ausschuss möge beschließen:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert.
1. Der Rat nimmt die Standortuntersuchung zum Deutzer Hafen zur Kenntnis. Er beschließt, dass der Deutzer Hafen ab dem Jahre 2015 für Wohnen, Dienstleistungen, Kreativnutzung und Gastronomie umgenutzt wird.
2. Zur Konkretisierung dieses Zieles und der dafür nötigen Zeit-Maßnahmen-Planung wird die Verwaltung beauftragt, bis Mai 2009 eine Planungswerkstatt mit Zuladung ausgewiesener Experten aus den Bereichen Bürostandortentwicklung, Wohnungswirtschaft, Kreativwirtschaft, Stadtentwicklung/Städtebau und Hochwasserschutz durchzuführen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für die Durchführung der vorgenannten Planungswerkstatt zu schaffen.
4. Die Verwaltung wird zur Umsetzung dieses Beschlusses aufgefordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, die dem Ziel der Hafenumnutzung entsprechen und eine möglichst schnelle Realisierung befördern.
5. Die Verwaltung wird alle möglichen städtebaulichen Instrumente (Bebauungsplan, Sanierungssatzung, Entwicklungssatzung) nutzen, um bis zum Zeitpunkt der Umnutzung entwicklungshemmende bauliche Maßnahmen Dritter zu verhindern. Dabei soll mit einer zeitlich befristeten Festsetzung gemäß §9 Abs. 2 BauGB die heutige Hafennutzung planungsrechtlich bis 2015 gesichert werden.
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, Gespräche mit den privaten Eigentümern auf dem Gelände über eine zukünftige gemeinsame Entwicklung des Areals zu führen, damit auch die privaten Partner keinerlei Vertragsbindungen über das Jahr 2015 hinaus eingehen und gemeinsam an einem Konzept für die Nachnutzung gearbeitet wird. Ziel ist ein städtebaulicher Vertrag (§11 BauGB) mit gemeinsam definierten Entwicklungszielen.
7. Die Verwaltung wird aufgefordert, den im Deutzer Hafen angesiedelten Unternehmen gemeinsam mit der HGK Alternativstandorte möglichst auf Kölner Stadtgebiet oder in der Region anzubieten, um die Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft zu erhalten.
8. Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in den Aufsichtsgremien der Stadtwerke werden angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass die Geschäftsführung der Stadtwerke bei der HGK und der RheinEnergie erwirkt, eine entsprechende Beschlusslage der Gesellschaften zur Umnutzung des Deutzer Hafens, zur Miet- und Pachtvertragspolitik und zum notwendigen Grunderwerb herbeizuführen.
Begründung:
Nach der sehr erfolgreichen Entwicklung des Rheinauhafens zeigt sich, dass die Stadt auch nach dem Abschluss der dortigen Projekte bis zum Jahre 2010 und der Bebauung in der Umgebung des ICE-Terminals in Deutz bis zum Jahre 2015 vergleichbar attraktive Entwicklungsgebiete für Neuansiedlungen bereithalten muss. Für die Zeit nach 2020 wurde der heutige Großmarkt als ein solches festgelegt. Doch dazwischen klafft eine große zeitliche Lücke, die befürchten lässt, dass Investitionen an Köln vorbei gehen. In diesem Zusammenhang bietet der Deutzer Hafen ungeahnte Chancen.
Seit beginn der Debatte um den Deutzer Hafen ist bereits sehr viel Zeit verloren gegangen, ohne die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Die Durchführung einer ergebnisoffenen Planungswerkstatt, die die Möglichkeit einer Umnutzung nur erörtert, bedeutet einen neuerlichen Zeitverlust von mindestens einem Jahr. Eine jahre- und jahrzehntelange Hängepartie wie beim Rheinauhafen und beim Großmarkt sollte sich die Stadt nicht erneut erlauben.
Um den heutigen Nutzern des Deutzer Hafens neue Entwicklungsmöglichkeiten an anderer Stelle zu geben und in diesem Bereich mittelfristig die Ansiedlung von neuen Arbeitsplätzen und Wohnungen zu ermöglichen, ist es notwendig, umgehend Planungssicherheit zu schaffen, ein klares Votum für eine Umnutzung zu geben und die Verwaltung mit den weiteren Schritten zu beauftragen. Diesem Ziel dient der Änderungsantrag, der am Verlagerungsbeschluss des Rates für den Großmarkt vom 19. Juni 2007 orientiert ist.
In diesem Sinne bitten wir, diesem Änderungsantrag zuzustimmen.
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