Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung des kommenden Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Grün setzen lassen.
Die Strunde ist seit vielen Hundert Jahren ein "künstliches und erheblich verändertes oberirdisches Gewässer" im Sinne des §25b WHG. Diese sind so zu bewirtschaften, dass "ein gutes ökologisches Potential und guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird". Dies entspricht den Zielen des Landschaftsplanes zu den geschützten Landschaftsbestandteilen LB 9.01 - 9.03 sowie den Beschlüssen der BV 9 (17.10.2005) und des AUG (6.12.2005).
Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Strunde fließt, bestehen jedoch auf dem Status quo. Daher legt die Verwaltung den zuständigen Gremien ein neues Konzept vor. Sie empfiehlt, dieses Konzept aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren.
Demgegenüber obliegt die Unterhaltung von Gewässern im o. g. Sinne nach §29(1) WHG dem Eigentümer. §29(2) ermöglicht der Stadt Köln die Ersatzvornahme. Der für ein ausgebautes Gewässer relevante §31 WHG fordert, dass "nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden sollen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit nicht entgegenstehen. Solche Gründe können zum Beispiel bei einer vorhandenen Wasserkraftnutzung vorliegen". Dieser Passus ist seit mehr als 100 Jahren leider nicht mehr relevant.
Deshalb bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umsetzung von Landschafts- und Wasserhaushaltsrecht den Eigentümern in Rechnung zu stellen?
2. Welche Möglichkeiten gibt es, ein Gesamtkonzept für die Strunde zu entwickeln, die die Maßnahmen gem. TOP 19.3 (AUG 22.1.08) mit denen der Regionale2010 verbindet?
3. Ist es möglich, im Rahmen der Regionale2010 die Wasserkraftnutzung im relevanten Gebiet wieder in einzelnen Fällen zu reaktivieren und damit die kulturhistorische Bedeutung und Ursache des Ausbaus erfahrbar zu machen?
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