Der Landeshauptausschuss der FDP-NRW am 20.10.2007 in Kamen hat auf Antrag der FDP-Köln folgenden Beschluss gefasst.
1. Allgemeinverbindlichkeitserklärung
Das Institut der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen schadet dem Wettbewerb der Ar-beitsbedingungen am Standort Deutschland. Die FDP will nicht Mindestarbeitsbedingungen in Deutschland in Frage stellen. Die FDP spricht sich jedoch dafür aus, das Instrument der Allgemeinverbindlichkeit insge-samt auf seine Rechtfertigung zu überprüfen, jedenfalls aber die Zulässigkeit einer Allgemeinverbindlich-keitserklärung an engere Voraussetzungen zu knüpfen (z.B. „dringendes öffentliches Interesse“ und eine Quote von 75 % von Arbeitnehmern einer Branche, die bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt sind).
2. Nachwirkungen von Tarifverträgen bei Allgemeinverbindlichkeit
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein nicht organisierter Arbeitgeber auch noch nach Ablauf der Allgemeinverbindlichkeitsdauer eines Tarifvertrages durch Nachwirkung an einen – nun nicht mehr allgemeinverbindlichen – Tarifvertrag gebunden. Dies schränkt die Flexibilität nicht organisierter Ar-beitgeber unangemessen ein. Die FDP fordert deshalb, gesetzlich klarzustellen, dass ein allgemeinverbind-lich erklärter Tarifvertrag gegenüber nicht tarifgebundenen Arbeitgebern mit Ablauf der Allgemeinverbind-lichkeit keine Nachwirkung mehr entfalten kann.
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20.10.2007
FDP-Landesverband NRW
Moderne Arbeitswelt / Tarifrecht
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