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07.09.2007

FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Umnutzung des Deutzer Hafens

Deutzer Hafen
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Deutzer Hafen
Nachfolgeprojekt für den Rheinauhafen soll auf den Weg gebracht werden

Die FDP-Fraktion hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates setzen lassen.

Der Rat möge beschließen:

1. Der Deutzer Hafen wird ab dem Jahre 2015 nach dem Beispiel des Rheinauhafens für Wohnen und Dienstleistungen umgenutzt. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein entsprechendes Nutzungskonzept mit einem Zeit-Maßnahmenplan zu entwickeln und den Gremien des Rates zur Beschlussfassung vorzulegen.

2. Die Verwaltung wird zur Umsetzung dieses Beschlusses aufgefordert, keinerlei Verträge zu verlängern oder neu abzuschließen, die über das Jahr 2015 hinausgehen und diesem Ziel entgegenstehen. Außerdem wird die Verwaltung alle möglichen städtebaulichen Instrumente (Bebauungsplan, Sanierungssatzung, Entwicklungssatzung) nutzen, um bis zum Zeitpunkt der Umnutzung entwicklungshemmende bauliche Maßnahmen Dritter zu verhindern. Dabei soll mit einer zeitlich befristeten Festsetzung gemäß §9 Abs. 2 BauGB die heutige Hafennutzung planungsrechtlich bis 2015 gesichert werden.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, Gespräche mit den privaten Eigentümern auf dem Gelände über eine zukünftige gemeinsame Entwicklung des Areals zu führen, damit auch die privaten Partner keinerlei Vertragsbindungen über das Jahr 2015 hinaus eingehen und gemeinsam an einem Konzept für die Nachnutzung gearbeitet wird. Ziel ist ein städtebaulicher Vertrag (§11 BauGB) mit gemeinsam definierten Entwicklungszielen.

4. Den Unternehmen im Deutzer Hafen wird eine Standortgarantie bis zum Jahr 2015 zugesichert und damit Investitionssicherheit geschaffen. Die Verwaltung wird aufgefordert, den im Deutzer Hafen angesiedelten Unternehmen gemeinsam mit der HGK Alternativstandorte möglichst auf Kölner Stadtgebiet oder in der Region anzubieten, um die Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft zu erhalten.

5. Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der HGK werden angewiesen, eine entsprechende Beschlusslage der Gesellschaft herbeizuführen.

Begründung:

Nach der sehr erfolgreichen Entwicklung des Rheinauhafens zeigt sich, dass die Stadt auch nach dem Abschluss der dortigen Projekte bis zum Jahre 2010 und der Bebauung in der Umgebung des ICE-Terminals in Deutz bis zum Jahre 2015 vergleichbar attraktive Entwicklungsgebiete für Neuansiedlungen bereithalten muss. Für die Zeit nach 2020 wurde der heutige Großmarkt als ein solches festgelegt. Doch dazwischen klafft eine große zeitliche Lücke, die befürchten lässt, dass Investitionen an Köln vorbei gehen.

In diesem Zusammenhang wird immer wieder der Deutzer Hafen genannt. Die Verwaltung hat zuletzt in der Beantwortung einer Anfrage in der Bezirkvertretung Innenstadt am 24. Mai 2007 mitgeteilt: „Aus heutiger Sicht können neue Nutzungen für das Areal des Deutzer Hafens nicht vor 2015 in Betracht gezogen werden und auch nur, wenn die Voraussetzungen für eine Verlagerung von ansässigen Nutzungen auf andere Hafenflächen u.a. planungsrechtlich und finanziell darstellbar sind.“

Um den heutigen Nutzern des Deutzer Hafens neue Entwicklungsmöglichkeiten an anderer Stelle zu geben und in diesem Bereich mittelfristig die Ansiedlung von neuen Arbeitsplätzen und Wohnungen zu ermöglichen, ist es notwendig, umgehend Planungssicherheit zu schaffen, ein klares Votum für eine Umnutzung zu geben und die Verwaltung mit weiteren Schritten zu beauftragen.

Eine jahre- und jahrzehntelange Hängepartie wie beim Rheinauhafen und beim Großmarkt sollte sich die Stadt nicht erneut erlauben.
Diesem Ziel dient der Antrag, der am Verlagerungsbeschluss des Rates für den Großmarkt vom 19. Juni 2007 orientiert ist. In diesem Sinne bitten wir, unserem Antrag zuzustimmen.

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