Beschluss des Kreisparteitages vom 17.03.2007
Antragsteller: JuLis Köln, Jan Krawitz
Einige Passagen des geänderten VSG NRW bedürfen einer zeitnahen Überarbeitung, spätestens zur planmäßigen Evaluation 2009.
In der aktuellen Fassung des Verfassungsschutzgesetzes gibt es zwei Kernpunkte, die für eine liberale Innen- und Rechtspolitik nicht akzeptabel sein können und daher der Überarbeitung bedürfen:
1) Die Fortschreibung der Befugnisse (siehe § 7 VSG NRW) der Verfassungsschutzbehörde zum Mithören und Aufzeichnen des in der Wohnung nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln („Großer Lauschangriff“).
2) Die Einführung der Befugnis zum verdeckten Zugriff (siehe § 5 VSG NRW) auf informationstechnische Systeme, auch mit technischen Mitteln.
Vielmehr gilt es sauber zu trennen zwischen auf informationstechnischen Geräten gespeicherten Daten einerseits und von bzw. mittels diesen Geräten durchgeführter Kommunikation andererseits. Ausschließlich letzteres wäre - unter Beachtung der Maßgaben des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz - für liberale Innen- und Rechtspolitik akzeptabel, kommt doch der verdeckte Zugriff auf gespeicherte Daten des heimischen PCs einer digitalen Hausdurchsuchung gleich – allerdings ohne dass der betroffene Bürger davon Kenntnis erlangt, ohne dass er weiß, mit wem er es zu tun hat und vor allem ohne dass er wirksam um Rechtsschutz ersuchen kann.
Begründung:
Die novellierte Fassung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen (Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen – VSG NRW) vom Dezember 2006 führt notwendige Neuerungen im Hinblick auf die Nutzung technischer Mittel durch den Verfassungsschutz in NRW ein. Vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungslage sowohl durch den internationalen Terrorismus wie durch so genannte home-grown, also lokal verwurzelte, Terroristen ist eine entsprechende Ausgestaltung der Befugnisse des Verfassungsschutzes insbesondere hinsichtlich der Aufklärung von Kommunikation mittels Internet sinnvoll und zielführend.
Der verdeckte Zugriff auf informationstechnische Systeme erlaubt eben nicht nur die Beobachtung der Kommunikation mittels Internet, sondern ermöglicht vielmehr auch den Zugriff des Verfassungsschutzes auf die im Computer gespeicherten Daten, mithin ein Eindringen des Staates in die Aufzeichnungen, Akten und Unterlagen des Bürgers. Nur weil ein informationstechnisches Gerät Verbindung mit dem Internet hat, entzieht es seinen Inhalt nicht dem Kernbereichsschutz der Unverletzlichkeit der Wohnung, zumal der Verfassungsschutz hierzu auch Schutzmaßnahmen wie z.B. Firewalls überwinden darf.
Vielmehr gilt es sauber zu trennen zwischen auf informationstechnischen Geräten gespeicherten Daten einerseits und von bzw. mittels diesen Geräten durchgeführter Kommunikation andererseits. Ausschließlich letzteres wäre - unter Beachtung der Maßgaben des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz - für liberale Innen- und Rechtspolitik akzeptabel, kommt doch der verdeckte Zugriff auf gespeicherte Daten des heimischen PCs einer digitalen Hausdurchsuchung gleich – allerdings ohne, dass der betroffene Bürger davon Kenntnis erlangt, ohne dass er weiß, mit wem er es zu tun hat und vor allem ohne dass er wirksam um Rechtsschutz ersuchen kann.
Der Landesparteitag beschloss am 16. April 2005 in Essen: „Freiheit und Eigentum der Bürger sind bei den Liberalen stets in den besten Händen. Historisch steht fest: Immer dann wenn Liberale Regierungsverantwortung innehatten, waren sie das Korrektiv zum Schutz der Grundrechte vor populistischen Eingriffen jeder Art. Wir stehen für eine Innen- und Rechtspolitik, die klare Vorgaben macht, wie Sicherheit und Freiheit in einen liberalen Ausgleich gebracht werden können. Das sichert nicht nur die Rechte der Bürger, sondern bietet den vielen engagierten und motivierten Bediensteten in Justiz, Polizei und Verwaltung eine klare Grundlage für ihre Arbeit.“ Daran gilt es anzuknüpfen.
Ein starker, schlagfertiger und den Herausforderungen der Gegenwart angepasster Verfassungsschutz liegt im Interesse eines jeden Demokraten. Gleichwohl muss bei der 2009 anstehenden Evaluierung des Gesetzes die liberale Handschrift stärker ausgeprägt sichtbar werden. Es ist dem Innenministerium bei den Punkten „Großer Lauschangriff“ und „Verdeckter Zugriff auf Informationstechnische Geräte“ daher zu empfehlen, den - in der nordrhein-westfälischen FDP mit langer Tradition vertretenen - bürgerrechtlichen Aspekten Rechnung tragen.
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