Die Fraktionen von CDU, SPD Grünen und FDP haben folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 14. November 2006 setzen lassen, der mit breiter Mehrheit beschlossen wurde.
Änderungsantrag gem. § 13 der GschO des Rates der Stadt Köln
hier:TOP 2.4 Antrag des Kölner Bürger Bündnisses betreffend „Einstellung der Planungen eines neuen Biomassekraftwerks in Form einer Holzverbrennungsanlage“, Ds-Nr. 1664/006
Der o. a. Antrag soll wie folgt ersetzt werden:
1.Der Rat bekräftigt seinen in der Ratssitzung vom 15.12.2005 an die Verwaltung erteilten Auftrag zur Prüfung über die Errichtung eines Biomassekraftwerks. Diese Anlage darf aber keine weitere Müllverbrennungsanlage sein, sondern nur Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung verarbeiten, also keine belasteten Hölzer der Klassen A3 und A4.
2.Diese Prüfungen sollen ausdrücklich die Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit einer solchen Anlage einbeziehen.
3.Die Errichtung eines Biomassekraftwerks darf nicht dazu führen, dass für den Gebührenzahler das Risiko höherer Gebühren entsteht. Dies ist ggf. durch eine Änderung der Entsorgungsvertrags sicherzustellen.
4.Die Verwaltung wird aufgefordert, bei den derzeit in der Planung und Entwicklung befindlichen Bauvorhaben und -gebieten im Kölner Stadtgebiet zu prüfen, ob für diese ein Fernwärmeanschluss vorgeschrieben werden kann. Diese Fernwärme könnte durch das Biomassekraftwerk bereitgestellt werden. Dabei sind auch die Planungen der Rheinenergie AG für ein Heizkraftwerk zu berücksichtigen.
5.Das weitere Verfahren ist transparent und nachvollziehbar zu gestalten, insbesondere ist den zuständigen Ausschüssen regelmäßig, mindestens alle 3 Monate, zu berichten. Ein Baubeschluss darf nicht ohne Diskussion aller Fakten in den zuständigen Ausschüssen erfolgen.
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14.11.2006
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Einstellung der Planungen einer Holzverbrennungsanlage
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