Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Finanzausschusses setzen lassen.
Nach Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 26.09.2002 hat Oberbürgermeister Schramma entschieden, die Funktion eines Privatisierungsbeauftragen Herrn ltd. Stadtverwaltungsdirektor Dieter Körber, Leiter der Kämmerei, zu übertragen. Der FDP-Fraktion liegt seit diesem Datum kein Bericht über die Tätigkeit von Herrn Körber hinsichtlich seines Tätigkeitsfeldes als Privatisierungsbeauftragten der Stadt Köln vor. Wir bitten deshalb um Beantwortung folgender Fragen:
1. Inwieweit ist die Bewertung der städtischen Beteiligungen im Hinblick auf die strategischen Ziele der Stadt Köln durch den Privatisierungsbeauftragten erfolgt und gegebenenfalls abgeschlossen?
2. Welche Vor- und Nachteile hat die Prüfung der Gesellschaftsformen städtischer Unternehmen sowie weiterer sich derzeit noch in kommunaler Trägerschaft befindlicher Aufgabenfelder gebracht?
3. Inwieweit wurde externer Sachverstand bei der Untersuchung oben genannter Fragestellungen hinzugezogen?
4. Welche Ergebnisse hat die eingesetzte Arbeitsgruppe bezüglich des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungscontrollings in anderen großen deutschen Kommunen erzielt?
5. Wann ist mit einem Bericht über die Tätigkeit des Privatisierungsbeauftragten und der Vorstellung der Ergebnisse der vergangenen Untersuchungen im Finanzausschuss zu rechnen?
Hintergrund:
Zitat aus dem Halbjahresbericht zum 30.06.2003
„Beschluss des Rates vom 26.09.2002 Ds.-Nr. 1402/002
…
Sachstand:
Herr Oberbürgermeister Schramma hat entschieden, die Funktion eines Privatisierungsbeauftragten Herrn ltd. Stadtverwaltungsdirektor Dieter Körber, Leiter der Kämmerei, zu übertragen. Unterstützt in dieser Aufgabe wird Herr Körber von der Beteiligungsverwaltung, die organisatorisch schon heute der Kämmerei zugeordnet ist.
Eine der wesentlichen Aufgaben des Privatisierungsbeauftragten ist die Bewertung der städtischen Beteiligung im Hinblick auf die strategischen Ziele der Stadt Köln. Dabei sollen auch die Vor- und Nachteile diverser Gesellschaftsformen dieser Unternehme, sowie weiterer derzeit noch in kommunaler Trägerschaft befindlicher Aufgabenfelder (gesamtes kommunales Aufgabenportfolio) hinsichtlich einer optimalen Zielerreichung und Aufgabenerfüllung für die Stadt Köln geprüft werden. Soweit erforderlich, muss externer Sachverstand hinzugezogen werden.
Hinsichtlich der Optimierung wird bei der Beteiligungsverwaltung eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe hat den Auftrag, in enger Zusammenarbeit mit dem Privatisierungsbeauftragten sich zunächst einen umfänglichen Überblick über Beteiligungsmanagement und Beteiligungscontrolling in anderen großen deutschen Kommunen zu verschaffen, dabei auf die diversen, bereits von Beratungsunternehmen erstellten Vorschläge für andere große Kommunen mit zu berücksichtigen und Vorschläge zur Umsetzung des Ratsauftrages zu erarbeiten. Durch eine derartige Vorgehensweise können u. U. die Kosten für den Einsatz externer Berater minimiert werden. Sobald die Auswertungen vorgenommen wurden, wird der Finanzausschuss informiert und ein Vorschlag für das weitere Vorgehen vorgelegt.“
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24.10.2006
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Bericht des Privatisierungsbeauftragten
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