Die FDP-Fraktion hat folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Verkehrsausschusses setzen lassen.
Der Ausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Bau des Parkhauses entsprechend der ursprünglichen Planung, die mit einer positiven Bauvoranfrage beschieden wurde, zu genehmigen. Die Zahlung eines Nutzungsentgeltes wird dadurch hinfällig.
Begründung:
Die Verschiebung des Parkhauses nach Osten erfolgt auf Wunsch der Denkmalpflege, um das Staatenhaus besser zur Geltung zu bringen. Dies löst nicht nur den Streit über das Nutzungsentgelt mit dem Investor für die Überbauung des Rheinparkweges aus, sondern verursacht massive städtebauliche Nachteile, denn das Parkhaus wächst in der Höhe, was insbesondere die auf dem Dach geplanten Satellitenantennen stärker ins Stadtbild rückt. Außerdem wird es nach Osten verschoben und ragt hier aus der Front der ehemaligen Messehallen am Auenweg heraus, wodurch mit der Halle 4, die von Osten die Bahngleise überspannt, ein unwirtlicher Restraum entsteht.
Hier muss zwischen den Interessen des Denkmalschutzes und des Städtebaus abgewogen werden. Doch für eine bessere Ansicht des Staatenhauses, die man die vergangenen Jahrzehnte der Messenutzung ohnehin nicht wahrnehmen konnte (und vielleicht auch nicht vermisst hat), sollte der Städtebau in der Rheinuferansicht und am Auenweg nicht geopfert werden. In einem Gespräch mit einem Vertreter des Investors erklärte dieser, ihm sei egal, an welcher Stelle das Parkhaus gebaut würde. Die Stadt sollte diese Bereitschaft aufgreifen und das Parkhaus an der ursprünglichen Stelle genehmigen. In diesem Sinne bitten wir, unserem Antrag zuzustimmen.
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